Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hausmeisterkostenerhöhung durch Beschäftigung Dritter?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hausmeisterkostenerhöhung durch Beschäftigung Dritter?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 17:49    Titel: Hausmeisterkostenerhöhung durch Beschäftigung Dritter? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:
Hausmeister A erledigt seine Arbeit nur unzureichend. Nach einer Unterschriftensammlung der Mieter(16 Mietparteien) wird dieser von seinem Posten entlassen.
VM stellt einen Hausmeister B ein, den er selbst ausgewählt hat. Dieser ist ebenfalls untätig. Die Mieter beschweren sich beim VM über die unzureichend geleistete Reinigung.

Für den Abrechnungszeitraum hat der VM einfach die Hausmeisterkosten (im Vergleich zu den Vorjahren) ohne Vorankündigung erhöht und behauptet diese wären Ihm dadurch entstanden, dass er aufgrund der Untätigkeit des Hausmeisters B Dritte für die Reinigung des Hauses beschäftigen mußte. Dritte wurden allerdings von keinem Mieter gesehen und der VM hat bis jetzt keine Einkommensnachweise/Verträge oder Rechnungen die durch die Hausreinigung entstanden sind vorgelegt.

Müssen die Mieter die Hausmeisterkosten zahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:34    Titel: Re: Hausmeisterkostenerhöhung durch Beschäftigung Dritter? Antworten mit Zitat

Raubtier hat folgendes geschrieben::


VM stellt einen Hausmeister B ein, den er selbst ausgewählt hat.


Wer sollte den sonst auswählen?
Stellen sich die 16 Mietparteien das so auf, daß sie den Hausmeister aussuchen, Bewerbungsgespräche führen und einstellen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:50    Titel: Re: Hausmeisterkostenerhöhung durch Beschäftigung Dritter? Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Raubtier hat folgendes geschrieben::


VM stellt einen Hausmeister B ein, den er selbst ausgewählt hat.


Wer sollte den sonst auswählen?
Stellen sich die 16 Mietparteien das so auf, daß sie den Hausmeister aussuchen, Bewerbungsgespräche führen und einstellen?



Der VM stellt es so hin, als das die Mieter mit der Abwahl des Hausmeister A ihn gezwungen hätte den Hausmeister B zu nehmen... Dies ist jedoch nicht der Fall, da bei der Abstimmung leglich die Abwahl des Hausm. A abgestimmt wurde... Der VM ermöglicht den Mietern jedoch auch nicht, die Hausordnung selbst zu machen, da er damit in der Vergangenheit (vor mehr als 5J.) schlechte Erfahrungen gemacht hätte...


Auf den Arm nehmen Wäre toll eine Antwort auf die Thread-Frage zu bekommen Verrückt Geschockt


MFG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hausmeisterkosten sind umlagefähige Kosten. Es kommt also drauf an ob diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu reicht es schon wenn auf die 2. BV verwiesen wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage scheint aber zu sein in wie weit die Hausmeistertätigkeit ordnungsgemäß durchgeführt wird. ME könnten die Mieter nach Ankündigung einer angemessenen Frist auf die Hausmeisterkosten eine Kürzung (MM oder Zurückhaltung)vornehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Die Frage scheint aber zu sein in wie weit die Hausmeistertätigkeit ordnungsgemäß durchgeführt wird. ME könnten die Mieter nach Ankündigung einer angemessenen Frist auf die Hausmeisterkosten eine Kürzung (MM oder Zurückhaltung)vornehmen.


Mietminderung haben die Mieter nicht gemacht, obwohl mehrfach beim Vermiter beschwerden eingingen. Die Mieter dachten, das Mietminderung nur für Sachen in der Wohnung möglcih ist...


Würde der VM die normalen Hausmeister kosten abrechnen, so wäre es für die Mieter noch einigermaßen ok... Aber eine Erhöhung ohne Ankündigung oder plausibler Begründung halten die Mieter für ungerechtfertigt.

Ist es denoch Rechtens, das die Mieter die mehrkosten tragen müssen???

::edit 15.06.05 15:42

Hinzu kommt noch, das der VM weder Verträge noch Rechnungen für irgendein Hausmeister oder Hausmeister-Service nachweisen kann. Müssen dann die Mieter überhaupt etwas zahlen??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ist es, denn die Kosten sind umlagefähig und wenn se im Mietvertrag vereinbart sind muss der Mieter auch bezahlen. Er kann bei der Abrechnung (sofern keine Pauschale als Nebenkostenbeitrag vereinbart wurde) Einsicht in die Unterlagen nehmen bzw. sich Kopien anfertigen lassen vom VM (muss der Mieter mit ca 25-50 Cent pro Kopie bezahlen) und kann dann damit die Abrechnung auf ihre Korrektheit überprüfen. Stellt sich dabei heraus das die Abrechnung nicht stimmt kann der Mieter eine korrigierte Abrechnung verlangen. Gleichzeitig sollte er aber den unstrittigen Betrag der Nachforderung begleichen.

Es dürfte allerdings auch klar sein das ein Gehalt eines Hausmeisters irgendwann mal steigen muss und es keinen Anspruch auf immer den gleichen Preis gibt oder ist es bei den Mietern auch so das se nie eine Gehaltserhöhung bekommen können?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Ja ist es, denn die Kosten sind umlagefähig und wenn se im Mietvertrag vereinbart ....
....kann Einsicht in die Unterlagen nehmen bzw. sich Kopien anfertigen lassen vom VM (muss der Mieter mit ca 25-50 Cent pro Kopie bezahlen) und kann dann damit die Abrechnung auf ihre Korrektheit überprüfen.



Im Mietvertrag steht nur das angefallene Hausmeisterkosten nach qm umgelgt werden dürfen. WIE ABER KANN DER MIETER DIES PRÜFEN, WENN DER VM keine Belege vorlegen kann???? Was muß der Mieter dann bezahlen??? Sollen die Mieter den Preis nun würfeln?!? Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM keine Einsicht in die Rechnungen ermöglicht dann den strittigen Betrag nicht bezahlen und den Rest der Nebenkostennachforderung bezahlen. Wenn der VM dann doch noch Rechnungen vorlegt und es ist korrekt abgerechnet dann den Rest der Nachforderung bezahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Strider"]Wenn der VM keine Einsicht in die Rechnungen ermöglicht dann den strittigen Betrag nicht bezahlen und den Rest der Nebenkostennachforderung bezahlen. [quote]

Der VM schrieb nur, das wir das Recht hätten auf Belege um die NK-Abrechnung zu prüfen. Er aber nicht verpflichtet ist, uns Verträge oder Inhalte der Verträge zu nennen...
(Wie soll der Mieter wissen, welche Aufgaben der Hausmeister ausführn muß....)
Eine Rechnung einer Hausmeisterfirma oder eine Abrechnung der Personalkosten des Hausmeisters haben die Meiter aber nie bekommen!

--> NICHT ZALHEN!! ODER?????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig der Mieter hat nicht das Recht in die Verträge des VM zu schauen, er kann aber Einsicht in die Rechnungen des Hausmeisters nehmen. Sprich der Hausmeister wird für seine Tätigkeit Rechnungen schreiben und diese kann der Mieter einsehen. Sind die Kosten in der Rechnung korrekt auf den Mieter umgelegt muss der Mieter die Kosten bezahlen, ansonsten nicht.

Also Rechnungen anfordern vom VM und prüfen, dannach dann korrigierte Abrechnung verlangen oder bezahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Sprich der Hausmeister wird für seine Tätigkeit Rechnungen schreiben und diese kann der Mieter einsehen.


Da sind sich die Mieter gar nicht so einig.. Da der Verdacht besteht, das der Hausmeister das Geld schwarz bar bekommen hat...

Des weiteren, weiß kein Mieter, welche Aufgaben der Hausmeister denn erledigen muß...


Wie kann ich dann die evtl. gefälschte Rechnung (die man ja auch im Nachhinein ausstellen kann) prüfen??????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Raubtier hat folgendes geschrieben::
...Da der Verdacht besteht, das der Hausmeister das Geld schwarz bar bekommen hat.....Wie kann ich dann die evtl. gefälschte Rechnung (die man ja auch im Nachhinein ausstellen kann) prüfen??????

Vorsicht mit solchen Behauptungen, solange sie nicht belegbar sind. Jemanden strafbare Handlungen zu unterstellen, kann sehr teuer werden - wenn Hausmeister oder auch der Vermieter Anzeige erstatten und Klage erheben.
Der Mieter hat das Recht, Belege zu prüfen und Rechnungen einzusehen - für die Kosten, die er bezahlen soll.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gut gehen wir davon aus, das der Hausmeister legal und richtig beschäftigt war... Aber der VM keine Rechnung belegen kann... Und er aber trotzdem die kosten haben will... Dann könnte dieser eine Rechnung sich besorgen, und den Mietern untermogeln... Woran sollen die Mieter dann prüfen, ob die Rechnung auf die Erbrachte Leistung wirklich gestellt wurde, und ob Geld vom VM zum Huasmeister geflossen ist??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.