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Gegenstandswert einer KV-Karte

 
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Polymat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:14    Titel: Gegenstandswert einer KV-Karte Antworten mit Zitat

Hallo Forum-Gemeinde,

ich habe vor einem Jahr meinen Job gekündigt und bin seither privat Krankenversichert. Meine ehemalige gesetzliche KV (dt. Marktführer!) forderte mich zur Rücksendung der Versichertenkarte auf. Diese schickte ich mit dem voradressieren Rückumschlag jedoch ohne Briefmarke zurück. Danach kamen nochmals drei gleichartige Aufforderungen, welche ich aber entnervt ignorierte.

Heute bekam ich nun eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 2500 Euro - quasi die Geltendmachung des Gegenstandswertes der Versichertenkarte. Ich solle diesen Betrag binnen eines Monats überweisen.

Was soll ich tun? Dürfen die das? Mit der Karte wurde doch nie Mißbrauch betrieben o.ä.!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten Ihrer alten Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass Sie Ihre alte Versichertenkarte nach Ablauf des Versicherungsverhältnisses bereits in dem dafür vorgesehenen Umschlag zurückgeschickt haben.
Bieten Sie an, dies notfalls auch in einer Versicherung an Eides statt zu erklären.

Der Krankenkasse ist aus verständlichen Gründen vor allem wichtig, dass ein Missbrauch der Versichertenkarte auch für die Zukunft ausgeschlossen ist.
Von daher hätten Sie die Kommunkation vielleicht besser nicht aussitzen sollen ...

Evtl. haben Sie bei der Vermeidung des Portos hier an der falschen Stelle gespart.
Üblicherweise frankiert man seine Ausgangspost ja auch korrekt.
Wenn der Brief von der Krankenkasse wegen Nachportoforderungen seitens der Post nicht angenommen wurde und auf dem Umschlag auch kein Absender angegeben war, werden derartige Sendungen von der Post nämlich auch ganz gerne mal entsorgt.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verlust der Karte kostet 5 Euro. Aber nur dann, wenn deshalb eine neue ausgestellt werden muß. Siehe § 15 Abs. 6 SGB V.

Welche Rechtsgrundlage nennt diese Kasse denn für ihre Forderung?
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Polymat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Original Wortlaut:

"Wir machen den Gegenstandswert für die Krankenversicherungskarte in Höhe von 2500 EUR geltend. Wir bitten sie diesen Betrag ..." bla bla, usw.

Frage
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Polymat hat folgendes geschrieben::
"Wir machen den Gegenstandswert für die Krankenversicherungskarte in Höhe von 2500 EUR geltend. Wir bitten sie diesen Betrag ..." bla bla, usw.

Fragen Sie die Krankenkasse doch mal nach einer konkreten Begründung dieser Forderung gemäß Sozialgesetzbuch.
Und informieren Sie uns hier bitte über die Antwort ...
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