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ich habe ein urteil des amtsgerichtes münchen gefunden, zu dem von mir hier bereits angesprochenen problem "balkonkästen".
könnte man sich auf solch ein urteil auch hier in nrw (sprich: düsseldorf) berufen ?
dieses urteil trifft auf meine sachlage nahezu komplett zu und ich würde es gerne meiner vermieterin zusenden mit dem hinweis, dass ich mich den ausführungen des gerichtes anschließe.
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