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künstlersozialkasse

 
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pantoffel47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:32    Titel: künstlersozialkasse Antworten mit Zitat

in wie weit ist die künstlersozialkasse berechtigt das zu versteuernde einkommen ihrer versicherten zu prüfen? wenn die schätzung des jahreseinkommens weit unter den realen einkünften liegt, ist die ksk dann berechtigt die beiträge nachzufordern?
ich hatte diese anfrage schon einmal gestellt aber leider keine antwort erhalten. es wäre schön, wenn sie mir zumindest schreiben könnten, dass es darüber keine präzedenzfälle gibt o. ä. Danke,.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kasse muss das Einkommen prüfen, um die Beitragshöhe zu ermitteln.
Üblicherweise geschieht dies durch die Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides des Versicherten.
Weigert sich der Versicherte, der Kasse die benötigten Unterlagen vorzulegen, kann das Einkommen und somit der zu zahlende Beitrag geschätzt werden.
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pantoffel47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

im vorliegenden falle verlangt die ksk immer am ende des jahres eine selbstschätzung für das nächste jahr. sie prüft diese zahlen im nachhinein aber nicht. darf sie beiträge nachfordern, wenn das tatsächliche einkommen höher war?
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