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Inkasso Büro ohne Mahnung

 
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Fussballbomber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:33    Titel: Inkasso Büro ohne Mahnung Antworten mit Zitat

Hallo Leute ich hoffe ihr könnt mir Helfen
Ich habe eine Rechnung bekommen und diese verlegt jetzt ist eine Rechnung
von einem Inkasso Büro gekommen ohne das ich eine Mahnung oder eine
Zahlungsaufforderung bekommen habe.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

zahle die hauptforderung an den gläubiger direkt aufs konto.
das inkassobüro bzw dessen inkassogebühren übergehst Du.
keine kommunikation - keinen anruf - nichts schreiben - Null

Nach den üblichen 2 bis 3 mahnbriefen wird das Büro
aufgeben.

gruß
dani
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verzug auch ohne Mahnung eingetreten ist, würde ich darauf nicht wetten.

Und ja, sowas geht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:48    Titel: Re: Inkasso Büro ohne Mahnung Antworten mit Zitat

Fussballbomber hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine Rechnung bekommen und diese verlegt jetzt ist eine Rechnung
von einem Inkasso Büro gekommen ohne das ich eine Mahnung oder eine
Zahlungsaufforderung bekommen habe.

Wenn die Rechnung fällig war (älter als 30 Tage), sind die Forderungen berechtigt.
Die Rechnung des Inkassobüros dürfen Sie als Mahnung zuzügl. Schadensersatzforderungen für den Zahlungsverzug ansehen.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das inkassobüro übergangen wird kann dieses abgesehen von den traditionellen
mahnbriefen nicht viel machen um an die provision zu kommen.
Das inkasso müsste hier über einen vertragsanwalt klagen.
Das gericht anerkennt hier jedoch nur RAgebühren oder Inkasso gebühren.
z.b
OLG Dresden NJW RR 1994 s. 1139
Ein Kampf um die Gebühren vor Gericht dürfte sich somit schon aus finanztechnischen
Gründen wohl kaum lohnen .
Die Gebührenforderung wird m. E kurz vor MB ausgebucht.


gruß
dani
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qw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 13:31    Titel: Re: Inkasso Büro ohne Mahnung Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wenn die Rechnung fällig war (älter als 30 Tage), sind die Forderungen berechtigt.


Eine Rechnung kann nicht fällig sein, sondern nur eine Forderung. Und die ist in der Regel sofort fällig, wenn nicht was anderes abgemacht ist. Bei Rechnungen kommt der Schuldner nach 30 Tage in Verzug, wenn die Voraussetzungen des § 286 III BGB gegeben sind, sonst nicht.
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Fussballbomber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="danyb"]zahle die hauptforderung an den gläubiger direkt aufs konto.
das inkassobüro bzw dessen inkassogebühren übergehst Du.
keine kommunikation - keinen anruf - nichts schreiben - Null

Nach den üblichen 2 bis 3 mahnbriefen wird das Büro
aufgeben.

gruß
dani[/quote]

Zu Spät habe schon Angerufen da ich vom Glubiger keine Tel. Nr. nur ein Postfach habe
habe die Rechnung gefunden auf der steht auch wenn ich nicht bis zum 19.05.2005
bezahle behalten sie sich das recht vor ein inkasso Büro damit zu beauftragen. Ich habe einen Anwat Angerufen der sagte mir wenn ein datum festgelegt ist dann kann
man nichts machen.

Danke
Fussballbomber
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Fussballbomber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:32    Titel: Re: Inkasso Büro ohne Mahnung Antworten mit Zitat

[quote="qw"][quote="nebelhoernchen"]Wenn die Rechnung fällig war (älter als 30 Tage), sind die Forderungen berechtigt.[/quote]

Eine Rechnung kann nicht fällig sein, sondern nur eine Forderung. Und die ist in der Regel sofort fällig, wenn nicht was anderes abgemacht ist. Bei Rechnungen kommt der Schuldner nach 30 Tage in Verzug, wenn die Voraussetzungen des § 286 III BGB gegeben sind, sonst nicht.[/quote]

habe die Rechnung gefunden auf der steht auch wenn ich nicht bis zum 19.05.2005
bezahle behalten sie sich das recht vor ein inkasso Büro damit zu beauftragen. Ich habe einen Anwat Angerufen der sagte mir wenn ein datum festgelegt ist dann kann
man nichts machen.

Danke
Fussballbomber
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Erinnerung:

Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen: Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Vielen Dank!

Gruß
_________________
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

es spielt m. E keine Rolle , aus kostentechnischer Hinsicht dürfte es Seitens des ink bei ignorieren der Geb. zu keinem Verfahren kommen Winken

Eine Gebühren zahlung an das Inkassobüro würde aber immerhin die arbeitsplätze der Marketingmitarbeiter sichern.
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