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Verfasst am: 15.06.05, 00:26 Titel: bei Auszug neue Küche einbauen?
Hallo,
Mieter A zieht aus seiner bisherigen Wohnung (AW) zum 15.7.05 aus, muss seine Küche (also Schränke, Herd etc.) mitnehmen, da in der neuen Wohnung (NW) keine volle Küche vorhanden ist (lediglich, wie üblich, Herd und Spülbecken). Bei Einzug in 2001 in AW gab es zwar eine Küchenzeile mit Herd, Schränken etc., die allerdings derart zerrockt war, dass Mieter A sich dazu entschloss, eine neue Küchenzeile einzubauen. Der Verwalter resp. Hausmeister hatten nichts dagegen, sagten, dass die Küche NICHT zur Wohnung gehört, also man mit ihr machen kann, was man will.
Nun weiss Mieter A nicht, was er zum Auszug stellen muss. Da er ja seine gesamte Küchenzeile mitnimmt, stellt sich die Frage, inwieweit er wenigstens für einen Herd (der alte ist zwar noch vorhanden, allerdings handelt es sich um einen Einbauherd) und ein Spülbecken aufkommen muss.
Normalerweise ist eine Küche (wie alle anderen Räume einer Wohnung auch) komplett leer, es sei denn lt. Mietvertrag wird eine dort genannte Einrichtung mitvermietet.
Da Ihr Vermieter ja auch schon erklärt hat, dass die Küche nicht zur Wohnung gehört, übergeben Sie doch einfach eine Wohnung mit einer komplett leeren Küche.
Ich glaube in manchen Regionen (München z.B.) werden Wohnungen grundsätzlich mit Herd und Spüle vermietet.
Hallo Yvonne,
das wird es sicherlich in einigen Regionen geben? Aber interessante Frage wenn von dieser "Mitvermietung" dann im MV nichts geregelt ist?
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