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Unterhalt einklagen

 
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Mirko2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:20    Titel: Unterhalt einklagen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ein angehender Akademiker möchte seinen Vater auf Unterhalt einklagen. Der Student ist 31. Er wird sich in ca. 2 Monaten von der Uni mit erfolgreichem Abschluss exmatrikulieren.

Die Eltern des Studenten haben die Scheidung eingereicht (Oktober 2003); es ist eine eine italienische Familie, daher Scheidung auch nach italienischem Recht.

Der Student will seinen Vater eigentlich ungern auf Unterhalt verklagen, aber der Vater ist - milde ausgedrückt - ein absoluter Unmensch gegenüber der Ehefrau und den "Kindern".

Wie schon angedeutet, ist der Student aber schon in ca. zwei Monaten exmatrikuliert von der UNI. Er ist gerade dabei sein Studium - endlich nach Jahren - erfolgreich zu beenden. Jedoch will er seinen Vater auf Unterhalt verklagen. Der Vater hat nie was für seinen studierenden Sohnemann gezahlt. Der Student will das Geld garnicht. Er will es seiner Mutter geben, da sie dem Ehemann finanziell und kräftemäßig absolut unterlegen ist, und damit sie sich einen Anwalt für alle Rechtsangelegenheiten in Sachen Scheidung leisten kann.

Jetzt kommt noch eine wichtige Tatsache hinzu: Obwohl der Student gerade seine Diplomarbeit schreibt, ist er garnicht mehr an der UNI eingeschrieben. Er ist von der UNI aber auch nicht exmatrikuliert. An der entsprechenden Uni des Studenten gibt es eine "inoffizielle" Regelung, dass wenn nur noch die Diplomarbeit geschrieben werden muss, und es wahrscheinlich ist, diese Diplomarbeit in absehbarer Zeit der UNI zu liefern, der entsprechende Student nicht eingeschrieben sein muss.

Darüber hinaus hat der Student noch eine Schwester, die noch in Ausbildung ist. Sie ist 21, und muss ihre Schule selbst bezahlen. Sie macht ne Ausbildung zur Sportlehrerin. Diese Ausbildung kostet monatlich Geld (sie verdient also nix und muss noch für die Schule zahlen). Sie würde auch den Vater auf Unterhalt verklagen. Sie hat noch einige Monate für Ihre Ausbildung zu absolvieren.

Jetzt meine Frage:

1) Kann der Student aufgrund oben besagtem und aufgrund der kurzen Zeit noch, in der er bald von der UNI exmatrikuliert sein wird, den Vater auf kompletten Unterhalt seines nicht von ihm finanziell unterstützten Studiums verklagen? Eigentlich ist der Student ja kein eingeschriebener Student mehr.

2) Der Student hat sein Studium eigenfinanziert, daher mal ne Zeit lang gearbeitet, dann wieder studiert, gearbeiter, studiert, etc. Somit war er ca. 10 Jahre eingeschriebener Student. Was müsste sein Vater - wenn eine Klage Erfolg verspricht - nachzahlen?

3) Was gibt es noch zu beachten? Gibt es Hinweise, Tipps?

Ich würde mich sehr über Hilfe und Unterstützung freuen, da die Ehefrau dem Ehemann absolut ausgeliefert ist, und beide (Student, Mutter) echt verzweifelt sind. Der Student kann seiner Mutter finanziell in Sachen Scheidung auch nicht zur Seite stehen. Daher möchte der Student diese Möglichkeit der Verklagung seines Vaters auf Unterhalt nutzen, (wenn dies möglich ist), um die Mutter wenigstens auf diesem Wege finanziell zu unterstützen.

Viele Grüße,
mirko2


Zuletzt bearbeitet von Mirko2 am 15.06.05, 16:49, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Akademiker sollten doch lesen können oder? Winken

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!

Kleiner Tip:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

BGB § 1613 ist interessant für Sie.

Noch ein Tip: Falsches Forum... wie wäre es mit Familienrecht?

Ansonsten würde ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten, sowohl für die Scheidung als auch für die anderen Punkte.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Mirko2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sunrabbit,

danke für den Hinweis. Mein obiger Thread wurde entsprechend aktualisiert.

Da es mir um den Unterhalt des Studenten geht, welcher der Student gegen den Vater geltend machen möchte, denke ich hier im richtigen Forum zu sein.

Die Sache mit der Scheidung der Mutter wollte ich nur erwähnen, um die Motivation des Studenten und die missliche Lage der Mutter zu verdeutlichen. Natürlich müsste die Mutter nen Anwalt einschalten, so wie der Student. Doch die Mutter ist praktisch pleite. Die Mutter hatte sich um die Erziehung der Kinder gekümmert, jahrelange (es waren vier Kinder an der Zahl).

Ich hoffe auf weitere Hinweise, Tipps und Anregungen.

Viele Grüße,
Mirko2
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Mirko,

der Hinweis mit dem Familienrechtsforum war schon sehr angebracht. Denn Unterhaltsansprüche von Kindern sind durchaus Thema des Familienrechts.

Grdsl. ist es schwierig, Unterhalt für die Vergangenheit zu fordern. Das geht nur sehr begrenzt, soweit ich weiß. Und für zwei Monate ist das alles sehr knapp und viel des Aufwands.

Wurde denn von Sohn oder Tochter der Unterhalt vom Vater eingefordert in den letzten Jahren?

GRuß
mc
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Mirko2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MC,

nein, es wurde von den Kindern nichts in der Vergangenheit eingeklagt. Die Kinder befürchteten einen großen Familienstreit mit dem Vater, und Wutausbrüche mit entsprechenden Konsequenzen für die ganze Familie. Aufgrund dieses Gedankens haben die Kinder nie was eingeklagt.

Danke und Gruß,
mirko2
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage war ja nicht, ob schon etwas eingeklagt wurde. Vielmehr wäre es interessant, zu wissen, ob vom Vater der Unterhalt schon privat gefordert wurde. D.h. haben dir Kinder ihn (evtl. schriftlich) aufgefordert, ihnen Unterhalt zu zahlen?

Gruß
mc
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Mirko2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, auch das haben die Kinder nicht gemacht. Jedoch könnten die Kinder das vor Gericht behaupten, sprich, dass sie den Vater vor einem Jahr dazu aufgefordert haben (mündlich). Die Frage ist nur ob das wirklich was bringt. Denn beweisen kann man es ja im üblichen Sinne nicht. Es müsste der Richter einfach glauben.

Gruß mirko2
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mirko2 hat folgendes geschrieben::
Nein, auch das haben die Kinder nicht gemacht. Jedoch könnten die Kinder das vor Gericht behaupten, sprich, dass sie den Vater vor einem Jahr dazu aufgefordert haben (mündlich). Die Frage ist nur ob das wirklich was bringt. Denn beweisen kann man es ja im üblichen Sinne nicht. Es müsste der Richter einfach glauben.

Gruß mirko2


Glauben müssen tut er gar nichts. Es wäre übrigens Prozeßbetrug.
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