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Verfasst am: 15.06.05, 11:38 Titel: Ausbaukosten Einbauküche bei unverhoffter Kündigung durch VM
Hallo,
wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:
Ein Mietvertrag wird auf unbetsimmte Zeit geschlossen. Die Mieter gehen von einer langfristigen Verbleibdauer in der Wohnung aus und erwerben eine Einbauküche.
Nach ca. 1 Jahr kündigt der Vermieter zulässig wegen Eigenbedarf. Um die Gewährleistungsansprüche an der Einbauküche nicht zu verlieren, müssen die gekündigten Mieter ein Fachunternehmen beauftragen, wodurch Kosten entstehen.
Können die Mieter diese Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen? (Wenn die Kündigung nach Ablauf der Gewährleistung erfolgt wäre, hätten sie die Küche selbst demontiert und die Kosten wären nicht entstanden)
Umzüge kosten immer Geld.
Wenn die Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig war, hat der Mieter keine Möglichkeit, seinen Vermieter für derartige Kosten haftbar zu machen.
Das Problem ist, dass bei Vertragsschluss eine Eigenbedarfskündigung in der Form ausgeschlossen wurde, als das diese Möglichkeit - vorgedruckt im Vertrag - extra durchgestrichen wurde. Könnten sich hieraus nicht Ansprüche aus Treu und Glauben gem. § 242 BGB ergeben, zumal der Mieter darauf vertraut hat?
.... bei Vertragsschluss eine Eigenbedarfskündigung ... ausgeschlossen wurde, als das diese Möglichkeit - vorgedruckt im Vertrag - extra durchgestrichen wurde.
Was wurde denn durchgestrichen? Wenn der Vermieter auf die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung verzichtet und diesen Verzicht im Mietvertrag dokumentiert, dann gilt dies natürlich, d.h. dann kann er nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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