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Ausbaukosten Einbauküche bei unverhoffter Kündigung durch VM

 
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Peter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:38    Titel: Ausbaukosten Einbauküche bei unverhoffter Kündigung durch VM Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:

Ein Mietvertrag wird auf unbetsimmte Zeit geschlossen. Die Mieter gehen von einer langfristigen Verbleibdauer in der Wohnung aus und erwerben eine Einbauküche.
Nach ca. 1 Jahr kündigt der Vermieter zulässig wegen Eigenbedarf. Um die Gewährleistungsansprüche an der Einbauküche nicht zu verlieren, müssen die gekündigten Mieter ein Fachunternehmen beauftragen, wodurch Kosten entstehen.

Können die Mieter diese Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen? (Wenn die Kündigung nach Ablauf der Gewährleistung erfolgt wäre, hätten sie die Küche selbst demontiert und die Kosten wären nicht entstanden)

Viele Grüsse,

Peter
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, in keinem Fall.
Warum sollte der Vermieter auch für Verträge haften, die der Mieter mit Dritten abschließt?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Umzüge kosten immer Geld.
Wenn die Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig war, hat der Mieter keine Möglichkeit, seinen Vermieter für derartige Kosten haftbar zu machen.
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Peter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, dass bei Vertragsschluss eine Eigenbedarfskündigung in der Form ausgeschlossen wurde, als das diese Möglichkeit - vorgedruckt im Vertrag - extra durchgestrichen wurde. Könnten sich hieraus nicht Ansprüche aus Treu und Glauben gem. § 242 BGB ergeben, zumal der Mieter darauf vertraut hat?

Peter
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:10    Titel: Eigenberadskündigung ausgeschlossen? Antworten mit Zitat

Peter hat folgendes geschrieben::
.... bei Vertragsschluss eine Eigenbedarfskündigung ... ausgeschlossen wurde, als das diese Möglichkeit - vorgedruckt im Vertrag - extra durchgestrichen wurde.

Was wurde denn durchgestrichen? Wenn der Vermieter auf die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung verzichtet und diesen Verzicht im Mietvertrag dokumentiert, dann gilt dies natürlich, d.h. dann kann er nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
MfG
Lucky
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