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Verfasst am: 21.09.04, 20:03 Titel: Stufenhöhe Außentreppe / Probleme mit dem Bauamt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stufenhöhe einer Außenwendeltreppe.
Laut unserem städtischen Bauamt ist unsere schöne Edelstahl-Außenwendeltreppe die vom Balkon in den Garten führt mit einer Stufenhöhe von 15 cm zu gefährlich und muss verändert werden. Angeblich können Kleinkinder durch den Zwischenraum der Treppenstufen rutschen und sich verletzen.
Nun meine Frage: Wie hoch muss bzw. dürfen denn Treppenstufen einer Außentreppe auseinanderliegen, dass es nach bayrischem Baurecht in Ordnung ist?
Weiterhin würde ich noch gerne wissen ob Mitarbeiter des Bauamtes ohne Befugnis und vorherige Anmeldung einfach unser Grundstück betreten dürfen um die Stufenhöhe unserer Außentreppe zu messen. Oder war das am Ende doch nicht so ganz legal was unser städtisches Bauamt da macht?!
Vielleicht sollte man auch noch sagen, dass Mitarbeiter des Bauamtes die Umbauarbeiten an unserem Haus während der Bauphase ab und zu kontrolliert und zum damaligen Zeitpunkt nichts beanstandet haben.
Da die Treppe baulich nicht mehr zu verändern ist stellt sich natürlich noch die Frage was man machen soll, wenn die Treppe tatsächlich nicht dem Baurecht entspricht. Laut Aussage unseres Bauamtes soll der Zwischenraum verkleinert werden, was allerdings nicht möglich ist ohne die Optik der sündhaft teueren Wendeltreppe zu verschandeln. (Aufschrauben eines Bleches war ein Vorschlag... dann kann man die Treppe allerdings nicht mehr benutzen da die Trittfläche zu kurz wird... toller Vorschlag...)
Was können wir machen? Wie sollen wir uns verhalten?
Verfasst am: 21.09.04, 21:08 Titel: Re: Stufenhöhe Außentreppe / Probleme mit dem Bauamt
Noch mal es handelt sich um eine ganz normale Wendeltreppe, bei der sich logischerweise die Stufen zur Mittelsäule hin verjüngen.
Aber das ist ja nicht das Problem, es geht um die Höhe des Abstands zwischen den Stufen der dem Bauamt zu groß ist.
Da aber bei einer Stahltreppe mit Gitterroststufen kein weiterer Belag auf den Stufen ist und keine Unterkonstruktion (wie z.B. eine sog. Wanne) besteht (die den Abstand verringern würde), ist der Abstand zwischen den Stufen nun einmal größer als die scheinbar vorgeschriebenen 12 cm.
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