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Bezahlung erst nach Rechnungseingang

 
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zuglufttier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:13    Titel: Bezahlung erst nach Rechnungseingang Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes hätte ich gerne gewusst:

Person A fährt mit dem eigenen PKW eine kleine Schramme in den PKW von Person B. Person B lässt einen Kostenvoranschlag machen und Person A leitet diesen an die Versicherung weiter. Kurze Zeit später meldet sich die Haftpflichtversicherung von Person A bei Person B und will nur zahlen, wenn auch eine Rechnung vorliegt. Ist es Person B möglich das Geld zu bekommen, welches auf dem Kostenvoranschlag steht, auch wenn die Reparatur viel billiger wird oder gar nicht erst gemacht wird, da der Schaden eigentlich minimal ist?

Muss der Schaden generell immer repariert werden auch wenn der Geschädigte der Meinung ist, dass es überhaupt keinen Sinn macht?
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Person B kann auch nach Kostenvoranschlag anrechnen, bekommt aber nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer. Nutzungsausfall wird auch nicht entschädigt. Was dann eine private Reparatur kostet ist unerheblich.
Grüße Thom
_________________
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