Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.06.05, 18:13 Titel: Bezahlung erst nach Rechnungseingang
Hallo, folgendes hätte ich gerne gewusst:
Person A fährt mit dem eigenen PKW eine kleine Schramme in den PKW von Person B. Person B lässt einen Kostenvoranschlag machen und Person A leitet diesen an die Versicherung weiter. Kurze Zeit später meldet sich die Haftpflichtversicherung von Person A bei Person B und will nur zahlen, wenn auch eine Rechnung vorliegt. Ist es Person B möglich das Geld zu bekommen, welches auf dem Kostenvoranschlag steht, auch wenn die Reparatur viel billiger wird oder gar nicht erst gemacht wird, da der Schaden eigentlich minimal ist?
Muss der Schaden generell immer repariert werden auch wenn der Geschädigte der Meinung ist, dass es überhaupt keinen Sinn macht?
Person B kann auch nach Kostenvoranschlag anrechnen, bekommt aber nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer. Nutzungsausfall wird auch nicht entschädigt. Was dann eine private Reparatur kostet ist unerheblich.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.