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Rücksendung defekter Ware endet in Abzocke?! Bitte um Hilfe!

 
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 20:31    Titel: Rücksendung defekter Ware endet in Abzocke?! Bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

Hallo!

Vor einigen Tagen habe ich mir bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Helicopter gekauft zu 50€ inc. Versand.

Beim ersten Ladeversuch des Akkus ist das Ladegerät durchgebrannt.(deutlich verformt)

Also hab ich eine E-mail an A gesendet und dieser wollte auch gleich austauschen.

Einen Tag später hatte ich von einem Bekannten ein baugleiches Ladegerät seines Helis zur verfügung und siehe da,der Akku war (logischerweise) auch defekt.

Also habe ich A erneut eine Mail geschrieben,mit der bitte auch diesen auszutauschen.In der Antwortmail meinte A das ginge nicht,da Akkus oft wegen Fehlbehandlung kaputt gingen.

Ich habe das dann sachlich klargestellt das dies nie und nimmer mein Verschulden sein kann und das es eigentlich klar war,dass ein defekter Lader den Akku beschädigt.
Antwortmail von A war:Bitte schicken sie mir die Ware und sehen sie die letzte Mail als nichtig an.

Das habe ich dann auch prompt getan.

Nach 3 Wochen hab ich dann freundlich angefragt,wann den mein reparierter/ersetzer Heli endlich ankommt und ich bekam keine Antwort.

Erst als ich etwas energischer nachgefragt habe wurde geantwortet.

Jedenfalls soll ich jetzt 10€ bezahlen für Justierarbeiten / Einstellarbeiten am Heli + Rückporto.

Als ich das verneint haber und nochmals auf den defekt hingewiesen hab will A nun sogar 20€ für Einstellarbeiten + neuen Akku + Porto

Meine Fragen sind jetzt:

Muss man überhaupt das rückporto tragen vom A zu mir?

Ist es rechtens den eigentlichen defekt nicht zu wandeln sondern etwas anderes zu tun und dafür auch noch Geld zu verlangen?(Einstellarbeiten an diesem Helicopter Modell sind überhaupt nicht möglich bzw nötig)

Wie soll ich darauf jetzt reagieren? Evtl zur Polizei gehen und anzeigen?

Dank vorab!

Benjamin

p.s.:hab die regeln erst eben gesehen und schnell notdürftig editiert.hoffe das ist ok...


Zuletzt bearbeitet von shothebow am 15.09.05, 01:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer kann nach §439 BGB eine Nacherfüllung verlangen. §439 (2) regelt, dass die Kosten der Nacherfüllung dem Verkäufer auferlegt werden.

Heißt, sie tragen weder Transport-, noch Materialkosten.
_________________
Silent leges inter arma
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Also es hat sich was getan.

A will B jetzt den Helicopter zurückschicken und das Ladegerät ersetzen.

Allerdings nicht den mit kaputt gegangenen Akku.

Einstellarbeiten werden jetzt nicht vorgenommen(sólte ja angeblich schon von statten gegangen sein) wenn B nicht möchte.

Was soll B jetzt machen?Der Akku ist ja nicht aus Eigenverschulden defekt...

A schreibt auch,dass durch Benutzung des Helicopters die Garantie erlöscht...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

shothebow hat folgendes geschrieben::
A schreibt auch,dass durch Benutzung des Helicopters die Garantie erlöscht...

Was ist das denn für ein Quatsch!?
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Akku ist doch durch das defekte Ladegerät kaputt gegangen oder nicht?
_________________
Silent leges inter arma
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Davon gehe ich aus,ja.

Ist ja auch logisch eigentlich.

Das Ladegerät ist in der Steckdose zerschmort und der Akku war zu der Zeit angeschlossen.Das kann nicht gut gehn..

Sorry,dass meine Antwort so lang gedauert hat!!
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jajosch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sie bestehen auf den Kaufvertrag ist ja klar. Der beinhaltet ein fuktionstüchtiges Ladegerät, sowie einen Akku, der funktionsfähig ist.
_________________
Silent leges inter arma
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal!

Was kann der Käufer jetzt machen,wenn der Verkäufer die Ware nur gegen Bezahlung des Rückportos zurück schicken will?

Und zudem auch nur das Ladegerät ersetzt wird?

Strafanzeige bei der Polizei? <--Weil kein Geld für Anwalt.

Grüsse Benjamin
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte antwortet mir doch!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

shothebow hat folgendes geschrieben::
Strafanzeige bei der Polizei?

Wegen was denn? Was soll das bringen?
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jajosch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sie bewegen sich auf der zivilrechtlichen Ebene, strafrechtlich ist hier nichts relevantes zu finden.
Suchen sie einen RA auf, der wird alles weitere für sie erledigen. Vielleicht kündigen sie dem VK ihre Vorhabe an und es muss gar nicht so weit kommen.
_________________
Silent leges inter arma
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shothebow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wer muss dann die Kosten des RA tragen

falls es nicht zu einem Rechtstreit kommt?

Sollte der VK nur die Ware aushändigen aber nicht die RA Rechnung begleichen...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir reden von einem Betrag, der so gering ist, dass eine Einschaltung eines RA sich bestimmt nicht lohnt. Drohen mit RA kann man natürlich.

Fällt unter Lehrgeld: Mit dem Fachhändler vor Ort wäre das nicht passiert.
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