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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.09.05, 20:31 Titel: Rücksendung defekter Ware endet in Abzocke?! Bitte um Hilfe! |
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Hallo!
Vor einigen Tagen habe ich mir bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Helicopter gekauft zu 50€ inc. Versand.
Beim ersten Ladeversuch des Akkus ist das Ladegerät durchgebrannt.(deutlich verformt)
Also hab ich eine E-mail an A gesendet und dieser wollte auch gleich austauschen.
Einen Tag später hatte ich von einem Bekannten ein baugleiches Ladegerät seines Helis zur verfügung und siehe da,der Akku war (logischerweise) auch defekt.
Also habe ich A erneut eine Mail geschrieben,mit der bitte auch diesen auszutauschen.In der Antwortmail meinte A das ginge nicht,da Akkus oft wegen Fehlbehandlung kaputt gingen.
Ich habe das dann sachlich klargestellt das dies nie und nimmer mein Verschulden sein kann und das es eigentlich klar war,dass ein defekter Lader den Akku beschädigt.
Antwortmail von A war:Bitte schicken sie mir die Ware und sehen sie die letzte Mail als nichtig an.
Das habe ich dann auch prompt getan.
Nach 3 Wochen hab ich dann freundlich angefragt,wann den mein reparierter/ersetzer Heli endlich ankommt und ich bekam keine Antwort.
Erst als ich etwas energischer nachgefragt habe wurde geantwortet.
Jedenfalls soll ich jetzt 10€ bezahlen für Justierarbeiten / Einstellarbeiten am Heli + Rückporto.
Als ich das verneint haber und nochmals auf den defekt hingewiesen hab will A nun sogar 20€ für Einstellarbeiten + neuen Akku + Porto
Meine Fragen sind jetzt:
Muss man überhaupt das rückporto tragen vom A zu mir?
Ist es rechtens den eigentlichen defekt nicht zu wandeln sondern etwas anderes zu tun und dafür auch noch Geld zu verlangen?(Einstellarbeiten an diesem Helicopter Modell sind überhaupt nicht möglich bzw nötig)
Wie soll ich darauf jetzt reagieren? Evtl zur Polizei gehen und anzeigen?
Dank vorab!
Benjamin
p.s.:hab die regeln erst eben gesehen und schnell notdürftig editiert.hoffe das ist ok...
Zuletzt bearbeitet von shothebow am 15.09.05, 01:23, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 14.09.05, 21:22 Titel: |
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Der Käufer kann nach §439 BGB eine Nacherfüllung verlangen. §439 (2) regelt, dass die Kosten der Nacherfüllung dem Verkäufer auferlegt werden.
Heißt, sie tragen weder Transport-, noch Materialkosten. _________________ Silent leges inter arma |
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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.09.05, 13:23 Titel: |
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Hallo!
Also es hat sich was getan.
A will B jetzt den Helicopter zurückschicken und das Ladegerät ersetzen.
Allerdings nicht den mit kaputt gegangenen Akku.
Einstellarbeiten werden jetzt nicht vorgenommen(sólte ja angeblich schon von statten gegangen sein) wenn B nicht möchte.
Was soll B jetzt machen?Der Akku ist ja nicht aus Eigenverschulden defekt...
A schreibt auch,dass durch Benutzung des Helicopters die Garantie erlöscht... |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 15.09.05, 13:31 Titel: |
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shothebow hat folgendes geschrieben:: | A schreibt auch,dass durch Benutzung des Helicopters die Garantie erlöscht... |
Was ist das denn für ein Quatsch!? |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 15.09.05, 14:19 Titel: |
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Der Akku ist doch durch das defekte Ladegerät kaputt gegangen oder nicht? _________________ Silent leges inter arma |
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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 13:53 Titel: |
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Davon gehe ich aus,ja.
Ist ja auch logisch eigentlich.
Das Ladegerät ist in der Steckdose zerschmort und der Akku war zu der Zeit angeschlossen.Das kann nicht gut gehn..
Sorry,dass meine Antwort so lang gedauert hat!! |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 16.09.05, 14:02 Titel: |
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Sie bestehen auf den Kaufvertrag ist ja klar. Der beinhaltet ein fuktionstüchtiges Ladegerät, sowie einen Akku, der funktionsfähig ist. _________________ Silent leges inter arma |
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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 05.10.05, 02:02 Titel: |
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Hallo nochmal!
Was kann der Käufer jetzt machen,wenn der Verkäufer die Ware nur gegen Bezahlung des Rückportos zurück schicken will?
Und zudem auch nur das Ladegerät ersetzt wird?
Strafanzeige bei der Polizei? <--Weil kein Geld für Anwalt.
Grüsse Benjamin |
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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 09.10.05, 00:09 Titel: |
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Bitte antwortet mir doch! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.10.05, 00:25 Titel: |
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shothebow hat folgendes geschrieben:: | Strafanzeige bei der Polizei? |
Wegen was denn? Was soll das bringen? |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 09.10.05, 13:41 Titel: |
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Sie bewegen sich auf der zivilrechtlichen Ebene, strafrechtlich ist hier nichts relevantes zu finden.
Suchen sie einen RA auf, der wird alles weitere für sie erledigen. Vielleicht kündigen sie dem VK ihre Vorhabe an und es muss gar nicht so weit kommen. _________________ Silent leges inter arma |
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shothebow Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 09.10.05, 16:56 Titel: |
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Hallo!
Wer muss dann die Kosten des RA tragen
falls es nicht zu einem Rechtstreit kommt?
Sollte der VK nur die Ware aushändigen aber nicht die RA Rechnung begleichen... |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 10.10.05, 11:39 Titel: |
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Hallo,
wir reden von einem Betrag, der so gering ist, dass eine Einschaltung eines RA sich bestimmt nicht lohnt. Drohen mit RA kann man natürlich.
Fällt unter Lehrgeld: Mit dem Fachhändler vor Ort wäre das nicht passiert. |
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