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EDIT: Wortsperre Firmenname

 
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sabrina23
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 00:29    Titel: EDIT: Wortsperre Firmenname Antworten mit Zitat

Hallo
Ich habe gestern einen mahnbescheid vom amtsgericht bekommen.
Die forderung um die es sich handelt ist von einer telefonrechnung in 6.2001... hierbei bin ich mir ziehmlich sicher ich die rechnung doch gezahlt habe. kann keine belege finden. Damals ging es in meine leben ein wenig drunter und drüber es besteht die möglichkeit das ich die zahlung mit etwas verwechsle. Verlegen
der Mahnbescheid ist vom 5.1.2004. wenn ich nicht gezahlt habe wäre der anspruch doch verjährt oder zählt der tag der antragstellung. das wäre dann sicher in 12.2003 gewesen.
Die "verspätete zustelleung" erkläre ich mir durch einen umzug bei dem ich jedoch einen nachsende antrag hatte. der gilt allerdings nicht ewig. mein hauptwohnsitz war jedoch immer der selbe.

eine kleine nebenfrag wäre was bedeutet " geschäftsbesorgung d. Selbständige" auf dem Wiederspruchsschein steht
mahnsache EDIT: Wortsperre Firmenname
gegen XXXXXXX
wgen Geschäftsbesorgung d. selbständige

wie soll ich mich jetzt verhalten. Alles aufeinmal zahlen kann ich nicht. die forderung von über 1000 euro übersteigt meinemöglichkeiten. als student verdiene ich etwa 400 euro + kindergeld mit dem ich meine miete ETC zahlenmuss. wenn ich bei so einem betrag jeden monat 25- 50 euro zahle tilge ich gerade mal die zinsen.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:43    Titel: Re: (Wortsperre: Firma) Antworten mit Zitat

sabrina23 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Ich habe gestern einen mahnbescheid vom amtsgericht bekommen.
Die forderung um die es sich handelt ist von einer telefonrechnung in 6.2001... hierbei bin ich mir ziehmlich sicher ich die rechnung doch gezahlt habe. kann keine belege finden. Damals ging es in meine leben ein wenig drunter und drüber es besteht die möglichkeit das ich die zahlung mit etwas verwechsle. Verlegen
der Mahnbescheid ist vom 5.1.2004. wenn ich nicht gezahlt habe wäre der anspruch doch verjährt oder zählt der tag der antragstellung. das wäre dann sicher in 12.2003 gewesen.


Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, wenn (wie es im Gesetz so schön heißt) die Zustellung demnächst erfolgt. Dies war hier aber nicht der Fall. Meiones erachtens inst die Verjährung eingetreten.

sabrina23 hat folgendes geschrieben::
Die "verspätete zustelleung" erkläre ich mir durch einen umzug bei dem ich jedoch einen nachsende antrag hatte. der gilt allerdings nicht ewig. mein hauptwohnsitz war jedoch immer der selbe.


das dürfte unerheblich sein.

sabrina23 hat folgendes geschrieben::
eine kleine nebenfrag wäre was bedeutet " geschäftsbesorgung d. Selbständige" auf dem Wiederspruchsschein steht
mahnsache (Wortsperre: Firma)
gegen XXXXXXX
wgen Geschäftsbesorgung d. selbständige


das bedeutet das gleiche wie auf dem Mahnbescheid, da steht das auch. Richtiger wäre sicherlich gewesen "Dienstleistungsvertrag" als Hauptforderung anzugeben aber Geschäftsbesorgung durch Selbständige ist so falsch nun wieder auch nicht - und unerheblich ist es letztlich auch.

sabrina23 hat folgendes geschrieben::
wie soll ich mich jetzt verhalten. Alles aufeinmal zahlen kann ich nicht. die forderung von über 1000 euro übersteigt meinemöglichkeiten.


Widerspruch einlegen

sabrina23 hat folgendes geschrieben::
als student verdiene ich etwa 400 euro + kindergeld mit dem ich meine miete ETC zahlenmuss. wenn ich bei so einem betrag jeden monat 25- 50 euro zahle tilge ich gerade mal die zinsen.


jedenfalls überwiegend die Zinsen. Aber solange du den genauen Betrag nicht nennst kann man das ja nicht mal ausrechnen.
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Weil das hier ein erhebliches Abweichen vom FDR-Knigge bedeutet:

Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen:

Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Ansonsten müssen in Zukunft wir leider anfangen, Beiträge zu sperren bzw. zu löschen!

Vielen Dank!

Gruß
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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