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dringend haftung bei kinder unter 7 jahren

 
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vio
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 21:25    Titel: dringend haftung bei kinder unter 7 jahren Antworten mit Zitat

hallo
eine freundin hat da ein problem: sie hat zwei kinder im alter von 6 jahren
sie leben auf einen dorf und in der strasse wo sie wohnen ist ein bauer wo die kinder öfters mal spielen. nun stellt der bauer schadensanspruch weil angeblich die kinder
die plane zerstört haben wo das futter der kühe gelagert wird

muß die freundin für ihre kinder haften
danke für eure hilfe
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 6 Jahren ist ein Kind nicht deliktfähig, sondern erst ab 7.
Damit erübrigen sich auch weitere Betrachtungen zur Frage "verletzte Aufsichtspflicht ja/nein".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Mit 6 Jahren ist ein Kind nicht deliktfähig, sondern erst ab 7.
Damit erübrigen sich auch weitere Betrachtungen zur Frage "verletzte Aufsichtspflicht ja/nein".


Ich vermute mal, die Mutter ist schon älter als 7 Jahre.
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vio
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

muß sie jetzt für die kinder haften ? oder ggf die versicherung
wegen der aufsichtspflicht ? obwohl die kinder ja in der gleichen strasse waren
danke nochmals
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Dieter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten.

Gruß Dieter
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Taj Mahal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eltern haften für ihre Kinder, in dieser Situation ist das leider so.

Aber deine Freundin soll sich keine Gedanken machen, so teuer ist eine Plane nicht!

Aber jetzt lernt deine Freundin daraus!! Winken
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Taj Mahal hat folgendes geschrieben::
Eltern haften für ihre Kinder, in dieser Situation ist das leider so.



Ob die Mutter "in dieser Situation" ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - nur dann haften nämlich "Eltern für ihre Kinder" -, läßt sich anhand des mitgeteilten Sachverhalts wohl kaum beurteilen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Taj Mahal hat folgendes geschrieben::
Eltern haften für ihre Kinder, in dieser Situation ist das leider so.



Ob die Mutter "in dieser Situation" ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - nur dann haften nämlich "Eltern für ihre Kinder" -, läßt sich anhand des mitgeteilten Sachverhalts wohl kaum beurteilen.


Da stimme ich voll zu.

Smilie
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Taj Mahal hat folgendes geschrieben::
Eltern haften für ihre Kinder


Das ist genau so ein Unsinn wie "Aussage gegen Aussage", "wer auffährt hat immer Schuld", "wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt" oder ähnliche juristische Mythen.
_________________
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Taj Mahal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Seid halt nicht so zu mir!!! Verlegen Winken

Aber so ist es doch die Kids sind unter 7 Jahren alt und da hätte die Mutter doch ein Auge drauf werfen müssen.
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huskey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das interessanteste an vio´s Aussage ist doch eher, dass der Bauer behauptet das die Kinder die Plane kaputt gemacht haben.
Und ich denke mal nicht das es sich hier nur um Schadensersatz für eine kaputte Plane handelt, so wie einige Komiker meinen.
Es wird wohl eher um das dadurch angeblich unbrauchbar gewordene Futter gegangen sein.
Das machen Bauern mal ganz gerne, da sie häufig solche Ausfälle die auch durch WItterung, Eigenverschulden oder Tierschäden entstehen können kein Geld sehen.

Also, das es die Kinder waren wäre erstmal seitens des Bauern zu beweisen!!!
Behaupten kann ich auch ich habe ne Mio im Lotto gewonnen oder dein Hund hat meine Katze gefressen. Ohne Beweismittel schlechter Stand! Das wird auch jede Versicherung fordern Winken
Ebenso muss der Mutter erstmal ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, wenn er Beweise für die Tat hat.

Nur hat er Beweise für die Tat wird natürlich jeder bohren wo die Beweise für die Aufsichtspflicht sind.

Er hat echt schlechte Karten
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