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habe schon in anderen Foren gefragt, bekomme aber irgendwie keine Antwort! Weiß hier vielleicht jemand was es bedeutet, wenn eine Uni eine Zulassungsbeschränkung beantragt hat. Ich meine ist dieses Fach dann ab sofort zulassungsbeschränkt oder gilt die Beschränkung erst wenn der Antrag durch ist. Ich wäre echt dankbar wenn mir jemand antworten würde.
Es gibt einige Studienfächer die eine Zulassungsbeschränkung haben und andere haben eben keine, diese Fächer kann jeder mit Abitur studieren!
Bei den zulassungsbeschränkten Fächern wird ausgesiebt, also man muss sich bewerben!
Na ok, dann bleibe ich bei meiner bereits getätigten Aussage. Die Beschränkung sollte erst ab der offiziellen Beschränkung wirken, nicht schon ab der Beantragung (seltsamer Satz )
Allerdings weiß ich nichts über das konkrete Verfahren und meine Meinung ist lediglich eine Vermutung.
Es geht um Politikwissenschaften! Ich möchte dieses Fach gerne in Bielefeld studieren, ich habe auch schon auf der Internet-Seite der Uni nachgeguckt, aber ich kann einfach nicht herausfinden, ob ich mich nun bewerben muss ( und wenn ja, wie) oder ob ich mich einfach einschreiben kann (das wäre so, wenn es zulassungsfrei ist). Ich habe auch schon eine E-Mail an die Uni geschrieben, aber die wollen mir wohl nicht antworten!
Na dann würde ich es mal telefonisch versuchen. Bei Mails sitzt man ja oft auf heißen Kohlen, da man nie weiß, ob da noch ne Antwort kommt.
Eigene vermutungen oder Ratschläge hier im Forum können dir nie eine definitive Antwort geben. Die Uni muss das am besten wissen und dan kannst du dich auch drauf verlassen.
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