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Renovierung bei Auszug

 
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J.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 19:17    Titel: Renovierung bei Auszug Antworten mit Zitat

Hallo, einige Fragen zum Thema Auszug und Renovierung:

A (Mieter) hat fristgerecht gekündigt. Ihm wurde von B (Vermieter) aufegtragen Wohnung zu malen, Tapeten zu entfernen und Türen lackieren sowie Türrahmen und Türen. A hat soweit es ihm möglich war alles so gut wie möglich ausgeführt. B war nicht zufrieden und gab eine Frist von 2 Wochen, die arbeiten noch einmal "besser auszuführen". Natürlich muss A für für die 2 Wochen Miete zahlen. (Rechtlich okay?????)
A ist kein gelernter Maler und hat alles noch einmal "verbessert", wie es ihm möglich war. B ist wieder nicht zufrieden und beauftragt Firma zu kosten von A. Firma Tapeziert Wohnung und A soll zahlen...Von Tapezieren war in der Aufforderung nichts zu lesen, es sollten nur Tapeten entfernt werden und auf der glatten Wand gemalt werden. Muss A die kosten tragen?
A hat Fotos gemacht von der gemalten Wohnung, womit B aber nicht zufrieden war.
Haben diese Fotos Beweis möglichkeit evtl vor gericht, wegen der Kosten der Firma? A hat alles ausgefüht, was aufgefordert war, aber wohl nicht gut genug. Darf der B Firma holen und alles noch einmal ausführen zu lassen (und zusätzlich Tapezieren), was eh schon gemacht wurde, und dann auf Kosten von A?

Gruß
J.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Renovierung darf nicht fehlerhaft oder Laienhaft ausgeführt sein, also nach Art Hobby-Qualität.(LG Berlin GE 2000, 677). Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig wenn die Malerarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt sind.
"Streifig" oder nicht "deckend" gestrichene Wände oder Decken....usw....!
AG Münster WM 89, 569
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dem von Werner ist nichts mehr hinzu zu fügen.

#flo

Die Bestimmungen des Mietvertrages sind nicht mehr von Belang. Der Mieter hätte sich VORHER in Kenntnis setzen müssen, ob er überhaupt zur Renovierung verpflichtet war. Stellt sich nun heraus, daß er gar nicht verpflichtet war, hat er Pech gehabt, da er bereits angefangen hat, zu renovieren. Dies ist gleichzusetzen mit einem Art Schuldeingeständnis. Durch dieses sog. konkludente Verhalten, hat der Mieter akzeptiert, daß er renoviert, obwohl er vielleicht nicht dazu verpflichtet war.

Nun schuldet er eine einwandfreie Renovierung. Ob sie einwandfrei ist, wird letztendlich nur ein Gutachter entscheiden. Aber für den Laien sei es ungefähr wie folgt auf einen Nenner gebracht::

Tapeten: Müßen gerade und Naht an Naht tapeziert werden.
Streichen: Deckender und gleichmäßiger Anstrich.

Sollte das Talent des Mieters dafür nicht ausreichen, muß leider ein Fachbetrieb ran.
_________________
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