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Verfasst am: 16.09.04, 04:41 Titel: Verschiedene Kopien - umfangreicher formuliert
Der vorherigr Post war etwas zu kurz, um die Sachlage darzustellen:
Ein PC wurde beschlagnahmt...darauf befanden sich ca. 2 Spiele, die nicht "legal" erworben wurden und vielleicht 3-4 Programme (eigengebrauch).
Einige Erotikvideos, sowie einige DVD-R mit diesen (Eigensammlung) aus Videothek und Internet (DVD-R und DIVX).
Dazu ist es vielleicht von Belang, zu sagen, dass ErotikDVDs meist bzw fast nie mit einem Kopierschutz versehen sind.
Desweiteren bieten einige Produktionsfirmen einen Internetdownload ihrer Videos in Divx Format gegen Bezahlung an.
Darüber hinaus ca. 20 DVDs mit Videofilmen, Kopien aus der Videothek (ebenfalls Eineggebrauch).
All dies wie gesagt zum Eigengebrauch, d.h., nur eine Kopie.
Was hat man für Folgen zu erwarte?
Geldstrafe? Eintrag ins Führungszeugnis?
Bekommen man die legal erworbenen Filme (Download von den jeweiligen Produktionsfirmen) zurück?
Wie ist das mit den Kopierschutzlosen?
Bekommen man den PC zurück, wenn man Einspruch gegen die Beschlagnahmung erhoben hat?
Gilt das Gesetz von September 2002 noch?
"Um den Privatkopierer, der einen Kopierschutz knackt, nicht zum Massenkriminellen zu
machen, besteht zwar das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen, dies ist jedoch, wenn es zum eigenen privaten Gebrauch des Täters erfolgt, gemäß § 108b Abs. 1 Urhebergesetz weder strafbar noch gemäß § 111a Urhebergesetz auch nicht Bußgeldbewehrt."
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