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Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entfernt

 
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 13:42    Titel: Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entfernt Antworten mit Zitat

Guten Tag,
mein Nachbar möchte seine Garage ausbauen.
Immoment ist die Garage ca. 1 m von unserem Grundstück entfernt.
Wie weit muss die Garage von der Grundstücksgrenze entfernt sein, wenn er sie nach oben ausbauen möchte?
Ich wohne in Niedersachsen.

MfG.

Gast
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 16:33    Titel: Re: Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entf Antworten mit Zitat

Der Umbau ist baugenehmigungspflichtig.
Die Bauordnung finden Sie hier
http://www.feuertrutz.de/cgi-bin/php/service/main.php
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 07:36    Titel: Re: Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entf Antworten mit Zitat

Eine Garage ist ein priviliegerter Grenbau, der entweder auf der Grenze selbst oder mindestens 1 m davon entfernt errichtet werden darf. Durch den Ausbau des daches ggfs. zu Wohnzwecken, verliert die Garage jedoch diese Priviligierung und muss daher mindestnes 3,00 m von der Grenze errichtet werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.11.04, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mal von einer Garagenbreite von 3 Metern plus dem 1 Meter an der Grenze sieht, dürfte der Nachbar 1 Meter der Garage ausbauen, da Wohnraum einen Abstand von 3 Metern zur Grenze haben muss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.11.04, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bebauungsplan einsehen wegen Baulinie bzw Baufluchtlinie. Vielleicht ist Grenzbebauung möglicht ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Verliert die Garage durch den geplanten Ausbau ihre Funktion als "Garage mit Abstellraum" ist der Ausbau unzulässig, weil die dann erforderliche Abstandsfläce von mind. 3,00 m nicht gegeben ist. Übrigens, die Annahme, die Garage könne er bis auf einen Grenzabstand von 3 m beliebig umnutzen und umbauen, trifft nicht zu.
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