Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.10.04, 13:42 Titel: Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entfernt
Guten Tag,
mein Nachbar möchte seine Garage ausbauen.
Immoment ist die Garage ca. 1 m von unserem Grundstück entfernt.
Wie weit muss die Garage von der Grundstücksgrenze entfernt sein, wenn er sie nach oben ausbauen möchte?
Ich wohne in Niedersachsen.
Verfasst am: 14.10.04, 07:36 Titel: Re: Garage asubauen: Wie weit von der Grundstücksgrezne entf
Eine Garage ist ein priviliegerter Grenbau, der entweder auf der Grenze selbst oder mindestens 1 m davon entfernt errichtet werden darf. Durch den Ausbau des daches ggfs. zu Wohnzwecken, verliert die Garage jedoch diese Priviligierung und muss daher mindestnes 3,00 m von der Grenze errichtet werden.
Wenn man mal von einer Garagenbreite von 3 Metern plus dem 1 Meter an der Grenze sieht, dürfte der Nachbar 1 Meter der Garage ausbauen, da Wohnraum einen Abstand von 3 Metern zur Grenze haben muss.
Verliert die Garage durch den geplanten Ausbau ihre Funktion als "Garage mit Abstellraum" ist der Ausbau unzulässig, weil die dann erforderliche Abstandsfläce von mind. 3,00 m nicht gegeben ist. Übrigens, die Annahme, die Garage könne er bis auf einen Grenzabstand von 3 m beliebig umnutzen und umbauen, trifft nicht zu.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.