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Ich verzweifel so langsam. Meine Lebensgefährtin und ich wollen jetzt zusammen ziehen. Nun haben wir eine Wunderschöne Wohnung gefunden allerdings gabs nun bei dem durchlesen des Vertrages das böse erwachen.
Zunächst wäre da der Satz: Beide Parteien verzichten bis zum 30.09.2010 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Was genau bedeutet das und wie relevant wäre dieser Abschnitt für eine Frühere Kündigung?
Nun aber mal das eigentliche Problem.
Ich gebe euch mal einige Daten über das Haus:
EG = 174qm
OG = 78qm + 55qm Terasse
DG = 73qm
(Angaben aus Umlagen Rechnung des Vormieters.)
Das OG wollen wir beziehen. Nun haben wir in der Abrechnung Folgendes stehen:
A. Umlagen nach Gesamtpersonen:
Müllabfuhr - 338,64€
Schornsteinfeger - 59,06€
Allgemeinstrom incl. Heizanlage - 246,70€
Heizkostenverteiler ohne Wasservert. - 226,87€
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871,27€
B Umlagen nach qm-Wohnfläche
Strassenreinigung - 42€
Grundsteuer - 963,48 €
Haftplichtversicherung - 134,36 €
Gebäude und Leitungswasserversicherung - 421,24€
Feuerversicherung - 141,51€
---------
1702,59 €
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So sah die Abrechnung von 2004 für das gesammte Haus aus. Nun habe ich folgende Fragen dazu:
a. Sind alle aufgeführten Kosten tatsächlich auf die Mieter umlegbar?
b. Die Grundsteuer ist laut einem bekannten der 2 Häuser weiter wohnt viel zu hoch (halbes so großes grundstück aber nur 1/4 der kosten)
c. Kabelfernsehen? Ich will kein Kabelfernsehen ich habe DVB-T und SAT, kann man das abbestellen oder ist das durch den Vertrag mit dem Vermieter zwingend.
d. Vorgarten... Kosten für die Pflege einen Gartens welchen ich nicht betreten darf geschweige denn selbst was anpflanzen??? Von mir aus kann er den Planieren.
Sorry das ich hier gleich so dick einfalle. Hoffe ihr habt einen überblick und könnt mir beim Durchblick helfen.
Standardisiertes Posting Nr. 1 - Verbotene Rechtsberatung
Diesen Beitrag finden Sie in (fast) jedem Forum als ersten Beitrag, markiert als "wichtig":
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
Individuelle Rechtsberatung erhalten Sie beim Anwalt.
Vielen Dank!
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Umlegbare Nebenkosten sollten Sie über google problemlos finden. Was mir spontan kritisch auffällt ist "Verwaltungskosten - 7,80€" Evtl. finden Sie auch Zeugs hier im Forum unter dem Stichwort "Kündigungsverzicht"... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Voraussetzung ist immer, dass der Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung enthält, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden dürfen. Umstritten ist aber, wie eine derartige Vertragsklausel aussehen muß. Nach einem Rechtsentscheid des OLG Hamm RE WM 97, 542 soll es ausreichen, wenn im Vertrag steht : Neben der Miete sind.....die Kosten für Betriebskosten gem. der II Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu zahlen. Hinter Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 II Berechnungsverordnung verbergen sich alle rechtlich zulässigen Betriebskostenarten. Ähnlich urteilte das OLG Frankfurt/M RE WM 2000, 411
Einige Gerichte verweisen darauf, das auch bei dem Recht der Betriebskosten der Grundsatz gelten müsse, wonach Vertragsklauseln, die lediglich auf einen Paragraphen Bezug nehmen, ohne ihn zu erläutern, unwirksam sind. OLG Schleswig RE WM 96, 85
Der Mieter muss vor Unterschrift unter den Mietvertrag ganz genau darauf achten, welche Klausel zu Betriebskosten sie unterschreiben.
Allgemeingesagt ein Kündigungsverzicht ist generell möglich wenn er nicht zu lang ist. Das bedeutet das nicht vor dem Datum ordentlich gekündigt werden kann weder vom VM noch vom Mieter.
Die Kosten die auf die Mieter umgelegt werden können stehen in der 2. BV.
Die Grundsteuer legt das Finanzamt fest und somit kann der VM daran gar nichts machen. In die Grundsteuer fliesst meines Wissens nach nicht nur die Größe des Grundstücks sondern auch die Bebauung und deren Flächen mit ein.
Wenn Kabelfernsehen mitgemietet wurde dann muss es auch bezahlt werden, wurde es nicht mitgemietet muss man es auch nicht bezahlen. Eine SAT-Anlage darf nur installiert werden wenn der VM damit einverstanden ist oder diese so auf dem Balkon steht das se von aussen nicht gesehen werden kann.
Vorgarten planieren ist ne nette Idee, das hätte zur Folge das die Kosten für die Pflege wegfallen aber dafür die Kosten fürs Abwasser steigen.
Solange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist kann der Mieter versuchen alles wegzuhandeln was ihn stört. Nach der Unterschrift ist es zu spät. Dabei sollte bedacht werden das bei zu grossen Forderungen der VM sich einen anderen Mieter sucht.
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