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Verfasst am: 17.06.05, 01:45 Titel: zu Unrecht geleistete Zahlung der Kfz-Versicherung
Ein Unfall, der nicht stattgefunden hatte, wurde bei einer Versicherung geltend gemacht. Gleichzeitig mußte derVersicherungsnehmer wegen Fahrerflucht vor Gericht. Die Polizei nahm eine Beule beim Gegner mit erheblichen Lackschäden als Schaden auf, zu dem es keinen Gegenschaden am eigenen Fahrzeug gab. Im Gutachten ist überhaupt keine Rede von einem Lack- oder Beulenschaden. Trotzdem bezahlte die Versicherung die Gegenseite. Und zwar in Höhe eines Beulenschadens.
In der Gerichtsverhandlung wegen Fahrerflucht ging es nur noch um Reifenspuren, die angeblich vom Beschuldigten hätten stammen können, aber nicht müssen. Das Verfahren wurde fallengelassen.
Kann der Beschuldigte seine Versicherung auffordern, sich die Ungereimtheiten anzusehen (erst Beule, dann nur noch Reifenspuren, die von jedem hätten stammen können). Spielt es eine Rolle, daß es zu keinem Schuldspruch kam? Und gibt es eine Verjährungsfrist, innerhalb derer Widerspruch gegen geleistete Zahlungen der Versicherung eingelegt werden kann?
Nach wieviel Jahren kann man noch Anzeige wegen Betrugs erstatten? Gibt es eine zentrale Stelle, wo sich betrogene Verkehrsteilnehmer suchen und finden?
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