Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich studiere in Deutschland und bin im Januar fertig mit dem Studium. Da mir das Diplomarbeitthema sehr gefällt, werde ich auch versuchen, mir eine Stelle im Institut zu finden, wo ich eventuell auch promovieren kann.
Ich habe aber ein Problem: vor 2,5 Jahren war ich dumm genug, um mit einem falschen Studentenausweis, den ein Freund für mich gemacht hat, in der Straßenbahn zu fahren und dabei erwischt zu werden. Zwei Monate danach habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft in der jeweiligen Stadt bekommen, dass in dem Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Urkundenfälschung nach §153 Absatz 1, Satz2 der Strafprozessordnung von der Verfolgung abgesehen wird.
Ich weiß, dass ich nicht als Uni-Mitarbeiter eingestellt werden darf, wenn ich auf irgendeinerweise strafbar gemacht wurde.
Meine Frage ist: wann verjährt diese Urkundenfälschung?
Steht in meinen Akten als Straftat? Kann ich meine Akten persönlich sehen?
Wenn in der Tat von einer Verfolgung abgesehen wurde, dann hat sich diese Sache erledigt. Die Staatsanwaltschaft hat von einer Klage gegen dich abgesehen und damit das Verfahren eingestellt. Also kam es niemals zu einer Gerichtsverhandlund und somit dann auch zu keinem Schuldspruch.
Mach dir keine Sorgen...aber mach soetwas nie wieder....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.