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Person A hat im Rahmen ihrer Berufsausbildung einen WBS beantragt und wohnt auch seit 2 Jahren in einer WBS Wohnung.
Nun ist die Ausbildung beendet und die Person möchte gerne in der WOhnung bleiben!
Was muss sie jetzt tun???
Muss sie zum WOhnungsamt und sich dort melden oder melden die sich automatisch bei ihr????
1. Verlangt die Behörde das der VM dem Mieter kündigt, steht dem VM ein Sonderkündigungsrecht zu. (BayOLG RE WM 85, 283).Die Behörde kann allerdings nur dann eine Kündigung verlangen , wenn sie die WB widerrufen hat.
2. Hat die Behörde dagegen den Vermieter zur Ausgleichszahlungen herangezogen, darf er diese nicht als Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen.(AG Hagen WM 81, 132)
Eine Wohnung, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, darf nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Diesen WBS bekommt der Mieter nur, wenn er bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Ist der Mieter einmal berechtigterweise (mit WBS) eingezogen, kann ihm nicht gekündigt werden, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt den WBS nicht mehr bekommen würde. Er braucht ihn nicht mehr. Er braucht ihn nur zum Einzug in die Wohnung.
Er wird jedoch zum Fehlbeleger und es kann sein, daß er an die Stadt eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muß.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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