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Verfasst am: 17.06.05, 08:34 Titel: keine Vorfälligkeitsregelung in Darl.-Bedingungen?
Die Darlehensbedingungen für Baufinanzierungsdarl. enthält unter "Kundigungsrecht des Darl.-Nehmers" lediglich den Passus: " ... ist nur nach Maßgabe der gestzl. Regelungen möglich".
Welche sind das und wo kann man diese -gerne mit Kommentar oder Urteilshinweise- nachlesen?
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