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Pfänbares Wohnungsinventar?

 
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Maximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:34    Titel: Pfänbares Wohnungsinventar? Antworten mit Zitat

Sind folgende Sachen einer Wohnungseinrichtung pfändbar, bzw macht es sinn, sie zu pänden:

1 Einbauküche, neuwert ca. 5000EUR, ca. 5 Jahre alt

1 Rolf Benz Ledersofa, neuwert ca. 2000 EUR, ca. 5 Jahre alt

4 Rolf Benz Sessel, Neuwert ca. 2000 EUR, ca. 5 Jahre alt

1 Audio/Video/DVD Anlage, Neuwert ca. 5000 EUR, ca. 4 Jahre alt

Sollten die Sachen teilweise oder ganz an einen weiteren Gäubiger sicherungsübereignet sein, wie eventuelle Pfändung verhindern ,falls der weitere Gläubiger die Sachen vorläufig noch in der Wohnug belassen will?
_________________
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:11    Titel: Re: Pfänbares Wohnungsinventar? Antworten mit Zitat

Übersetzung:
Man hat Mietschulden und will sein Eigentum in Sicherheit bringen (sprich Pfändung verhindern) indem man einfach behauptet das diese Sachen ja schon jemand anderes gehören??

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden, denn falls das so ist kann man gleich einen Thread im Strafrecht aufmachen (siehe Betrug)
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Maximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Anstatt Unsinn zu erzählen und Vorverurteiungen anheim zu fallen, solltes Du besser mal auf die Frage antworten, yasha.

Die Sachen sind definitiv teilweise sicherungsübereignet. Seit Jahren schon! Die zugrundeliegende Forderung wird auch noch einige Jahre weiterbestehen.

Und Miete muß der eventuell von Pfändung Betroffene auch nicht zahlen...

Echt übel, was Du hier für einen Ton anschlägst!!!
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