Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Sind folgende Sachen einer Wohnungseinrichtung pfändbar, bzw macht es sinn, sie zu pänden:
1 Einbauküche, neuwert ca. 5000EUR, ca. 5 Jahre alt
1 Rolf Benz Ledersofa, neuwert ca. 2000 EUR, ca. 5 Jahre alt
4 Rolf Benz Sessel, Neuwert ca. 2000 EUR, ca. 5 Jahre alt
1 Audio/Video/DVD Anlage, Neuwert ca. 5000 EUR, ca. 4 Jahre alt
Sollten die Sachen teilweise oder ganz an einen weiteren Gäubiger sicherungsübereignet sein, wie eventuelle Pfändung verhindern ,falls der weitere Gläubiger die Sachen vorläufig noch in der Wohnug belassen will? _________________ Vielen Dank für jede konstruktive Antwort!
Übersetzung:
Man hat Mietschulden und will sein Eigentum in Sicherheit bringen (sprich Pfändung verhindern) indem man einfach behauptet das diese Sachen ja schon jemand anderes gehören??
Oder hab ich das jetzt falsch verstanden, denn falls das so ist kann man gleich einen Thread im Strafrecht aufmachen (siehe Betrug) _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Anstatt Unsinn zu erzählen und Vorverurteiungen anheim zu fallen, solltes Du besser mal auf die Frage antworten, yasha.
Die Sachen sind definitiv teilweise sicherungsübereignet. Seit Jahren schon! Die zugrundeliegende Forderung wird auch noch einige Jahre weiterbestehen.
Und Miete muß der eventuell von Pfändung Betroffene auch nicht zahlen...
Echt übel, was Du hier für einen Ton anschlägst!!! _________________ Vielen Dank für jede konstruktive Antwort!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.