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recht.de :: Thema anzeigen - Homepage sowie EDV-Anlagen als Sacheinlage?
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Homepage sowie EDV-Anlagen als Sacheinlage?

 
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mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 11:41    Titel: Homepage sowie EDV-Anlagen als Sacheinlage? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da noch eine Frage. Ist es möglich eine Webseite
speziell wegen dem Kundeninterface als Sacheinlage abzubuchen, sowie Z. B. eine EDV-Anlage?

Die Software habe ich selbst entwickelt, daher gibt es keine Rechnung für diese.
Kann man dafür ein Wertgutachten erhalten?

Vielen Dank

Freundliche Grüße
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 18:51    Titel: Re: Homepage sowie EDV-Anlagen als Sacheinlage? Antworten mit Zitat

mick hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe da noch eine Frage. Ist es möglich eine Webseite
speziell wegen dem Kundeninterface als Sacheinlage abzubuchen, sowie Z. B. eine EDV-Anlage?

Die Software habe ich selbst entwickelt, daher gibt es keine Rechnung für diese.
Kann man dafür ein Wertgutachten erhalten?

Vielen Dank

Freundliche Grüße


So viele Fragen da lohnt sich doch direkt die anwaltliche Beratung....
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mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

alles klar. Gibts neue Nachrichten wegen der Mindestkapitalminderung
für GmbH's?

Wo kann ich mich da auf dem Laufenden halten?

Freundliche Grüße
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