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Verfasst am: 17.06.05, 13:57 Titel: rücktritt vom reisevertrag?? wann greift reisetrücktrittsv.?
hallo, bin neu hier und bräcuhte gelich eure hilfe!!!
haben vor noch nicht einer woche eine reise gebucht, aus gesundheitsgründen unseres sohnes,obwohl es meiner oma gesundheitlich nicht allzu gut geht. haben dem reisebüro das prob geschildert und uns mit einer entsprechenden vesrciherung "abgesichert".
allerdings kamen mir im nachhinein einige zweifel, ob die versicherung im todesfall der großeletrnüberhaupt greift?!
wie ist das mit abbruch der reise im ernstfall? muß man die kosten vorstrecken und bekommt man sein geld nur im todesfall wieder?
habe nun überlegt vom reisevetrag zurückzutreten, soweit das überhaupt geht und kurzfristig eine last-minute reise zu buchen.
die reise wurde am letzten montag gebucht und reisetermin wäre der 23.07.
wie sieht das aus mit fristen, rücktritt und kostenerstattung etc.???
wär super mir könnte jemand antwort geben!
danke!!
Ab dem Zeitpunkt einer Buchung können Stornogebühren laut den AGB des Reiseveranstalters anfallen. Dabei ist es unerheblich, ob man gestern, vorgestern oder vor einer Woche gebucht hat. Meist werden also 5 oder 10 Prozent fällig, wenn die Abreise noch weiter als einen Monat entfernt ist.
Schließt man eine Reisestornoversicherung ab, so kann man in den Bedingungen dieser Versicherung genau nachlesen, welche Fälle versichert sind. Da sollte auch der Todesfall eines Verwandten ersten Grades mit versichert sein.
Nicht versichtert sind jedoch Krankheiten, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestanden haben (es gibt manchmal ein paar Ausnahmen). Das heißt: Kind bei Buchung schon erkrankt / verletzt gewesen --> es tritt dann eine Reiseunfähigkeit ein, die bereits bei Buchung absehbar gewesen ist, dann zahlt die Stornoversicherung nicht.
Trat das Ereignis überraschend und unerwartet ein, das die Reiseunfähigkeit hervorruft, so muss der Arzt bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Buchung keinerlei Bedenken waren. Dann muss die Versicherung auch zahlen.
Ist man bereits im Urlaub und man auch auch eine Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen, kann man den Bedingungen entnehmen, wie die Abrechnung sein wird. Meist wird man zunächst selbst die Kosten bezahlen müssen und dann bei der Versicherung einreichen zur Refundierung. Besitzt man keine entsprechenden Geldmittel, um beispielsweise einen Linienflug zu buchen, muss man sich mit der Notrufzentrale des Versicherers in Verbindung setzen, die dann weiter helfen.
hallo, erst mal vielen dank für diese auskunft.
letztlich muß ich nun sowieso warten, wie sich das alles entwickelt.
dachte mir schon, dass auch vor der 30 tage -frist gebühren anfallen.
aber warum greift hier das "14 tägige vertragsrücktritts-recht" nicht?
geht ja sogar bei einem pkw!!!
Eine Rücktrittsfrist gibt es nur bei bestimmten Fernabsatzgeschäften, auch Haustürgeschäften genannt. Darunter fallen aber nicht Reisebuchungen - auch wenn sie im Internet getätigt wurden und natürlich auch keine PKW-Kauf, da dieser ja in der Regel in den Räumen des Autohauses abgeschlossen wird.
also, in unsrem letzten kaufvertrag des autos bestand die möglichkeit des 14 tägigen rücktrittsrechtes.
aber, egal, geht ja um ne reise.
da aber mitlerweile leider ernstfall eingetreten ist, hat sich das thema eigentlich erledigt...
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