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auf einem kleinen Parkplatz ereignete sich vor kurzem ein Unfall zwischen 2, sich in Bewegung befindlichen, Fahrzeugen. An beiden FZ entstanden Schäden in Höhe von etwa 700.-€. Die Schäden wurden den jeweiligen Versicherern gemeldet.
Fahrzeughalter A möchte den Schaden an seinem FZ selbst beheben. Sein Versicherer will aber für die Schadensregulierung unbedingt die Rechnung einer ausführenden KFZ Werkstatt haben. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Muss A das FZ in einer Werkstatt richten lassen?
- reicht für die Vorlage bei dem Versicherer ein Kostenvorschlag (oder ähnliches) einer Werkstatt aus?
-Kann A seinen Schaden in voller Höhe bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antworten
Gruß Supervisor
Kostenvoranschlag müsste ausreichen, allerdings wird dann keine MWSt erstattet. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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