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Verfasst am: 17.06.05, 15:38 Titel: Aufteilung der Nebenkosten bei gemischter Nutzung
Hallo zusammen,
Mieter A wohnt jetzt im 2. Jahr als einzige "private" Partei in einem dreistöckigen Haus: Im EG ist ein Schnellimbiss B, im 1.OG Büros von Mieter B und oben Mieter A.
Meine Frage: ist es zulässig, bei so einer gemischten Nutzung z.B. die Heizkosten hälftig nach Verbrauch und hälftig nach Fläche zu verteilen?
Wie verhält es sich bei Frisch- und Abwasser? Sind da eigene Wasseruhren vorgeschrieben?
Ich kenne die Gesetze nicht, vermute aber, dass Heizkostenerfassungsgeräte sowieso vorgeschrieben sind (unabhängig ob Wohnung oder Geschäft). Fehlen diese, so hat der VM m.W. nur Anspruch auf Erstattung von 90% der Heizkosten.
Wegen gewerblicher Nutzung des Wassers, sind ziemlich sicher eigene Zähler vorgeschrieben. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Vielen Dank für Die Antwort! Hat A denn das Recht, den Verbrauch der gewerblichen Mieter zu erfahren, damit er überprüfen kann, ob die aufteilung nach qm einigermaßen fair ist oder nicht?
Die korrekte Aufteilung würde m.E. nicht über qm erfolgen, sondern nur über Zähler. Wenn Zähler vorhanden sind, ergibt sich diese Frage also nicht. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
A hat das Recht in die Belege zu sehen bzw. Kopien anzufordern und anhand dessen die Abrechnung zu überprüfen. Dies sollte A machen und dann sieht A ob die Abrechnung falsch oder korrekt ist. Bei einer falschen Abrechnung eine korrigierte verlangen und den unstrittigen Teil bezahlen. Wenn die korrigierte Abrechnung vorliegt den noch fehlenden korrigierten Betrag bezahlen.
Im übrigen werden Gewerbe und Wohnraum getrennt abgerechnet. Eine Verteilung von 50% Fäche und Verbrauch ist in Ordnung.
Im übrigen werden Gewerbe und Wohnraum getrennt abgerechnet. Eine Verteilung von 50% Fäche und Verbrauch ist in Ordnung.
Ich glaube in diesem Fall widerspricht der erste Satz dem zweiten.
Wegen getrennter Abrechnung kann es keine Verteilung über Fläche zwischen Wohnung und Gewerbe geben, die "in Ordnung" ist. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
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