Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufteilung der Nebenkosten bei gemischter Nutzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufteilung der Nebenkosten bei gemischter Nutzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Liebhab-Baer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 15:38    Titel: Aufteilung der Nebenkosten bei gemischter Nutzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Mieter A wohnt jetzt im 2. Jahr als einzige "private" Partei in einem dreistöckigen Haus: Im EG ist ein Schnellimbiss B, im 1.OG Büros von Mieter B und oben Mieter A.

Meine Frage: ist es zulässig, bei so einer gemischten Nutzung z.B. die Heizkosten hälftig nach Verbrauch und hälftig nach Fläche zu verteilen?

Wie verhält es sich bei Frisch- und Abwasser? Sind da eigene Wasseruhren vorgeschrieben?

Vielen Dank im Voraus,

viele Grüße

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Liebhab-Baer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich über eine antwort sehr freuen. Oder habe ich irgendetwas unklar formuliert oder sonst einen Fehler gemacht?

Gruß

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die Gesetze nicht, vermute aber, dass Heizkostenerfassungsgeräte sowieso vorgeschrieben sind (unabhängig ob Wohnung oder Geschäft). Fehlen diese, so hat der VM m.W. nur Anspruch auf Erstattung von 90% der Heizkosten.
Wegen gewerblicher Nutzung des Wassers, sind ziemlich sicher eigene Zähler vorgeschrieben.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Liebhab-Baer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Die Antwort! Hat A denn das Recht, den Verbrauch der gewerblichen Mieter zu erfahren, damit er überprüfen kann, ob die aufteilung nach qm einigermaßen fair ist oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die korrekte Aufteilung würde m.E. nicht über qm erfolgen, sondern nur über Zähler. Wenn Zähler vorhanden sind, ergibt sich diese Frage also nicht.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

A hat das Recht in die Belege zu sehen bzw. Kopien anzufordern und anhand dessen die Abrechnung zu überprüfen. Dies sollte A machen und dann sieht A ob die Abrechnung falsch oder korrekt ist. Bei einer falschen Abrechnung eine korrigierte verlangen und den unstrittigen Teil bezahlen. Wenn die korrigierte Abrechnung vorliegt den noch fehlenden korrigierten Betrag bezahlen.

Im übrigen werden Gewerbe und Wohnraum getrennt abgerechnet. Eine Verteilung von 50% Fäche und Verbrauch ist in Ordnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Im übrigen werden Gewerbe und Wohnraum getrennt abgerechnet. Eine Verteilung von 50% Fäche und Verbrauch ist in Ordnung.


Ich glaube in diesem Fall widerspricht der erste Satz dem zweiten.
Wegen getrennter Abrechnung kann es keine Verteilung über Fläche zwischen Wohnung und Gewerbe geben, die "in Ordnung" ist.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.