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Verfasst am: 17.06.05, 17:52 Titel: Dringend Hilfe gebraucht! Haftet Haftpflichtversicherung???
In einer Bar wurde die Handtasche gestohlen. Eine Bekannte hatte sich bereit erklärt auf diese aufzupassen, während die später Geschädigte auf der Toilette war. Jedoch als diese wiederkam, war die Bekannte in ein Gespräch vertieft und die Tasche weg. Wurde aber wiedergefunden, jedoch ohne das 250 Euro teure Handy.
Frage: Kann man die Bekannte in dem oben genannten Fall zur Rechenschaft ziehen oder würde eine Haftpflichtversicherung für einen solchen Schaden aufkommen?
Auch hier wieder: fragen sie bitte ihre Versicherung bzw. die Versicherung des Bekannten. Niemand kann hier wissen was für eine Versicherung sie bzw. ihr Bekannter haben. Es ist durchaus möglich (wenn auch unwahrscheinlich). _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Normalerweise sind in der Privathaftpflichtversicherung Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen nicht mitversichert (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Schlüsselverlust).
Die Bekannte, die nicht aufgepasst hat, ist aber trotzdem grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Es kann der Zeitwert des Handys verlangt werden. Höhe des Zeitwertes ist Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Handy. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sind wir da nich wieder beim alten Thema der Gefälligkeiten, und dem damit verbundenen Ausschluss?
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Och, in meiner Haftpflicht sind gefälligkeitsschäden enthalten. Allerdings bezweifel ich das dieser Fall darunter fallen würde, nicht wegen der Gefälligkeit sondern weil es schlicht unbeaufsichtigt rumlag... _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Vielen Dank für die Beiträge!
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen wird. Aber ein Anwalt ist bereits hinzugezogen worden.
Normalerweise sind in der Privathaftpflichtversicherung Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen nicht mitversichert (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Schlüsselverlust).
und damit wird auch der anwalt nicht viel helfen können... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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