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ein vermieter kündigt 3 tage vor baubeginn an, dass "wegen dacharbeiten" im hause gearbeitet werden wird.
de facto lässt er a) das dach komplett erneuern
b) die fassade per dampfdruck reinigen und streichen
c) abdichtungsarbeiten am ebenfalls (vorn und hinten- auch anders angekündigt) eingerüsteten haus auf der hinterseite ausführen.
haus hat lichtblockade durch das gerüst, zudem hängt ein vorhand davor, den ganzen tag kann man nur arbeiten, wenn der elektrische strom eingeschaltet ist.
der lärm ist unerträglich, durch die fenster läuft das dampfstrahlwasser mit allem dreck,
die ganzen arbeiten laufen auf kosten der mieter (allgemeinstrom und allgemeinwasser)
1) kann ich die miete mindern für die zeit der bauarbeiten?
2) was tue ich, um dem vermieter beizubringen, dass seine bauarbeiten nicht auf kosten der mieter laufen können?
1.) Ja wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität gegeben ist zb durch Lärm der Baustelle oder Verdunklung durch das Gerüst dann kann die Miete gemindert werden.
2.) In dem Sie den VM anrufen und ihm das mitteilen. Dann bei der Abrechnung der Nebenkosten (sofern keine Pauschale) Einblick in die Unterlagen nehmen und schauen ob der VM den Strom und Wasseranteil der Bauarbeiten rausgerechnet hat. Hat er es nicht, entsprechend korrigierte Abrechnung verlangen.
Wenn ein Vermieter das Dach nicht repariert oder immer nur notdürftig flickt, dann moniert man als Mieter. Wenn der Vm das Dach gleich komplett neu eindecken läßt, moniert man auch. Wenn eine Fassade nicht gereinigt und nicht neu gestrichen wird, moniert ein Mieter verständlicherweise, daß der Vermieter alles verkommen läßt. Wenn der Vm die Fassade per dampfdruck reinigen und streichen läßt, ist es dem Mieter aber auch nicht recht. Wenn das Haus undicht wird, beschwert man sich - aber wenn Abdichtungsarbeiten vorgenommen werden, beschwert man sich auch. In was für einer Welt leben wir denn eigentlich? Wenn einem schon der Hintern geputzt wird, dann soll das Klopapier zwar reissfest sein, aber trotzdem schön weich - und am besten ohne die Hose runter zu lassen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Hallo Lucky, du sprichst mir aus der Seele!!!! Bin zwar keine Vermieterin, sondern Mieterin-aber solche Sachen rufen bei mir auch nur exesives Kopfschütteln hervor. Wie es gemacht wird, ist es verkehrt-und dein Vergleich mit dem Klopapier und Hose runterlassen..... einmalig !!!! Gruß Manuela und seid froh,wenn ihr in schönen Häusern lebt
Wenn die Arbeiten für Sie wirklich eine unzumutbare belästigung darstellen, können Sie die Miete natürlich mindern. Dass allein ihre Wohnung dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird, indem Wasser von außen durch Dampfstrahler eindringt, dürfte m. E. eine Mietminderung rechtfertigen.
Allerdings müssen Sie den Baulärm wohl oder übel tolerieren. Denn schließlich ist der Eigentümer dazu verpflichtet, sein Haus instand zu halten. Solche Maßnahmen sind leider immer etwas nervig.
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