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Schönheitsreparaturen - zusatzverinbarung

 
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Lindana
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 11:14    Titel: Schönheitsreparaturen - zusatzverinbarung Antworten mit Zitat

Hallo
wenn in einem Mietvertrag eine Schönheitsreparatur vereinbarung festgeschrieben ist, der aber auf einem Zusatzblat anders ausgelegt / andere Verinbarung getroffen wird hebt die Zusatzverinbarung die "orginal" vereinbarung auf?
Z.B wenn im Mietvertrag die Prozentuale Beteiligung des Schönheitsreparaturen nach Jahren verinbart worden ist.. aber auf dem Zusatzblatt des Mietvertrages haben Vermieter und Mieter eine vereinbarung getroffen derZ.B Aussagt, :Von der beteiligungen an den Renovierungskosten (Z.B länger als 2 Jahre 40%) im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages wird der Mieter befreit. Welche Klausul wird dann "richtig"? Hebt der Zusatzverinbarung den "Standard/orginal" vereinbarung auf?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter kann sich die für ihn günstigere Möglichkeit aussuchen, bzw. wenn sich 2 Formulierungen widersprechen, dann gilt keine von beiden.
MfG
Lucky
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