Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietvertrag mit Mindestlaufzeit gülitg?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietvertrag mit Mindestlaufzeit gülitg?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Heaven***26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:29    Titel: Mietvertrag mit Mindestlaufzeit gülitg? Antworten mit Zitat

Erstmal ein Auszug aus dem Mietvertrag von Person A:

§2 Mietzeit

1. Wohnräume

a) Verträge von unbestimmter Dauer
" Text ist komplett durchgestrichen"

b) Vertäge von bestimmter Dauer mit Begründung
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf -5- Jahre. Das Mietverhältnis beginnt mit dem -1. Februar 2004- und endet am -31. Januar 2009-. Die Vertragslaufzeit xxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
-verlängert sich nach Ablauf der Festmietzeit um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht 6 Monate zuvor gekündigt wird.-

Das was in - steht ist mit der Schreibmaschine eingetragen. Die vielen x bedeuten das der ursprüngliche Text durchgestrichen ist.

So, hat Person A einen gültigen Vertrag mit Mindestlaufzeit in der Hand oder ist es ein Vertrag von unbestimmter Dauer mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann sich um einen Mietvertrag mit Mindestlaufzeit handeln, dafür spricht das der Mietvertrag nicht endet wenn das Datum erreicht wurde sondern weiterläuft bis zu einer Kündigung. Dagegen würde die Länge sprechen, da der BGH gesagt hat ein formularmässiger Kündigungsverzicht kann nicht länger als 4 Jahre sein. Wäre zu prüfen ob das eine formularmässiger Kündigungsverzicht ist oder nicht.

Die Verlängerung um jeweils ein Jahr, kann gültig sein oder auch nicht. Dazu gibt es kein abschliessendes Urteil des BGH. Hier im Forum wurde dieses schon sehr oft kontrovers und heftigst diskuttiert um nicht zu sagen gestritten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
..., da der BGH gesagt hat ein formularmässiger Kündigungsverzicht kann nicht länger als 4 Jahre sein.


Welche Entscheidung soll das sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heaven***26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit den 4 Jahren hab ich auch schonmal gelesen. Am besten wird es sein wenn man sich einfach mal bei nem Anwalt blicken und den Mietvertrag prüfen lässt.
Ist ganz schön kompliziert diese Rechtsgeschichten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::

Welche Entscheidung soll das sein?


gefunden hab ich das hier: http://immocenter-content.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/58/52006/

Dort wird auf die Entscheidung des BGH VIII ZR 27/04 verwiesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Dort wird auf die Entscheidung des BGH VIII ZR 27/04 verwiesen.


Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.