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Verfasst am: 17.06.05, 09:29 Titel: Mietvertrag mit Mindestlaufzeit gülitg?
Erstmal ein Auszug aus dem Mietvertrag von Person A:
§2 Mietzeit
1. Wohnräume
a) Verträge von unbestimmter Dauer
" Text ist komplett durchgestrichen"
b) Vertäge von bestimmter Dauer mit Begründung
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf -5- Jahre. Das Mietverhältnis beginnt mit dem -1. Februar 2004- und endet am -31. Januar 2009-. Die Vertragslaufzeit xxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
-verlängert sich nach Ablauf der Festmietzeit um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht 6 Monate zuvor gekündigt wird.-
Das was in - steht ist mit der Schreibmaschine eingetragen. Die vielen x bedeuten das der ursprüngliche Text durchgestrichen ist.
So, hat Person A einen gültigen Vertrag mit Mindestlaufzeit in der Hand oder ist es ein Vertrag von unbestimmter Dauer mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Es kann sich um einen Mietvertrag mit Mindestlaufzeit handeln, dafür spricht das der Mietvertrag nicht endet wenn das Datum erreicht wurde sondern weiterläuft bis zu einer Kündigung. Dagegen würde die Länge sprechen, da der BGH gesagt hat ein formularmässiger Kündigungsverzicht kann nicht länger als 4 Jahre sein. Wäre zu prüfen ob das eine formularmässiger Kündigungsverzicht ist oder nicht.
Die Verlängerung um jeweils ein Jahr, kann gültig sein oder auch nicht. Dazu gibt es kein abschliessendes Urteil des BGH. Hier im Forum wurde dieses schon sehr oft kontrovers und heftigst diskuttiert um nicht zu sagen gestritten.
Das mit den 4 Jahren hab ich auch schonmal gelesen. Am besten wird es sein wenn man sich einfach mal bei nem Anwalt blicken und den Mietvertrag prüfen lässt.
Ist ganz schön kompliziert diese Rechtsgeschichten.
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