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recht.de :: Thema anzeigen - Oeffentliche Veranstaltung auf privatem Waldgrundstuck.
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Oeffentliche Veranstaltung auf privatem Waldgrundstuck.

 
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gde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 15:13    Titel: Oeffentliche Veranstaltung auf privatem Waldgrundstuck. Antworten mit Zitat

Hallo.... ich haette eine Frage..
Ich besitze ein Waldgrundstuck. Es ist ein Nutzwald, kein Naturschutzgebiet und wir wollten dort dieses Jahr ein Sommerfest feiern.(Mit Musik und Ausschank)
Die Stadt, bei der ich die Genehmigung beantragen wollte behauptet jedoch, das ich selbst fuer private Veranstaltungen auf meinem eigen Grundstuck eine Genehmigung brauche, die ich aber nicht bekomme.... Ist das wirklcih so?

danke schon mal...
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.06.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ist so.
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gde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

sicher das ich auch keine private geburtstagsparty amhcen darf?? hab da schon widerspruchliches gehoert....
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Werd doch mal bitte etwas ausführlicher. Aufgrund welcher REchtsgrundlage ist eine Genehmigung (angeblich) erforderlich und mit welcher Begründung wird sie verweigert? Handelt es sich um eine private oder eine öffentliche, u. U. gewerbliche Veranstaltung?
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