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Verfasst am: 18.06.05, 15:13 Titel: Oeffentliche Veranstaltung auf privatem Waldgrundstuck.
Hallo.... ich haette eine Frage..
Ich besitze ein Waldgrundstuck. Es ist ein Nutzwald, kein Naturschutzgebiet und wir wollten dort dieses Jahr ein Sommerfest feiern.(Mit Musik und Ausschank)
Die Stadt, bei der ich die Genehmigung beantragen wollte behauptet jedoch, das ich selbst fuer private Veranstaltungen auf meinem eigen Grundstuck eine Genehmigung brauche, die ich aber nicht bekomme.... Ist das wirklcih so?
Werd doch mal bitte etwas ausführlicher. Aufgrund welcher REchtsgrundlage ist eine Genehmigung (angeblich) erforderlich und mit welcher Begründung wird sie verweigert? Handelt es sich um eine private oder eine öffentliche, u. U. gewerbliche Veranstaltung?
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