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Akteneinsicht des Versicherten in die Akte beim Versicherer

 
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Hallohund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 18:39    Titel: Akteneinsicht des Versicherten in die Akte beim Versicherer Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe Stress mit meiner Versicherung (Sitz in Aachen und München) mit der Regulierung eines Schadensfalles.
Unter anderem hat der Versicherer Auskünfte bei meinem Arbeitgeber und meinen Ärzten eingeholt; wozu ich den Versicherer vorher im Rahmen der Schadensregulierung ermächtigen musste.
Jetzt habe ich um als Versicherter um eine Kopie meiner beim Versicherer geführten Akte nebst Schriftverkehr mit Dritten (u.a. Arbeitgeber und Ärzte) gebeten. Alternative hätte ich mich mit einem Akteneinsichtsrecht in meine Akte begnügt.
Beides wurde mir verwehrt!!!!
Das kann doch nicht sein!!!
Wer weiß die entsprechende Rechtsquelle nach der ich eine Kopie meiner Akte bzw. ein Akteneinsichtsrecht in die eigene bei einem privaten Versicherer geführten Akte habe?
Wen könnte ich einschalten (außer Anwalt), um mein Recht möglichst preisgünstig durchzusetzen? Wären Datenschutzbeauftragter oder Bunderaufsichtsamt für Versicherungswesen die entsprechenden Ansprechpartner in diesem Fall?
Für eine fachliche Antwort wäre ich allen dankbar.
Gruß Sütne / Hallohund
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Um was für eine Versicherung handelt es sich? Um eine gesetzliche Sozialversicherung oder um eine private Versicherung.
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ausser ihren Vertragsunterlagen wie Gesundheitserklärungen etc. werden sie da nicht viel bekommen. Was ärztliche Unterlagen angeht wird man auf fehlende entsprechende Einverständnisserklärungen der Mediziner (ihnen gegenüber) sich berufen und sie darauf hinweisen, sie mögen sich die Dokumente bei ihren Ärzten selbst besorgen. Man wird sich da sicher auf einschlägige Entscheidungen berufen. z. b..

Zitat..... Grundsätzlich muss sich nämlich der Patient an den ihn behandelnden bzw. ihn untersuchenden Arzt wenden, wenn er Einsicht ihn die betreffenden Krankenunterlagen zu nehmen wünscht.
Es besteht also nur ein Anspruch eines Patienten gegenüber seinem Arzt oder dem ihn behandelnden Krankenhaus auf Einsicht in Krankenunterlagen, nicht jedoch gegenüber einem dritten, zu dem auch der Versicherer gehört, der die Unterlagen nicht selbst erstellt hat...... Zitat Ende, alles höchstrichterliche Entscheidungen

Willkommen in der Realität der Bananenrepublik Deutschland. Die einzigen Unterlagen die die Versicherer rauspicken und rausrücken, und das gerne, sind natürlich die, mit der sie ihre Entscheidungen begründen bzw. den Vertrag anfechten.

Gruss - fagus
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Hallohund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:24    Titel: Hallo, ich bin es noch einmal! Antworten mit Zitat

Gibt es zum Thema Akteneinsicht auch noch andere Meinungen?
Müsste doch die Richtigkeit der Daten überprüfen können?

Im übrigen handelt es sich um eine "PRIVATE" Versicherung!

Gruß Sütne
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