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Selber anzeigen trotz Anwaltsbeistand

 
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Mi12
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 16:18    Titel: Selber anzeigen trotz Anwaltsbeistand Antworten mit Zitat

Ich habe eine Frage:
Gegen mich laufen Ermittlungen, usw., aber ich habe noch etwas getan, was gegen das Gesetz verstößt und möchte das halt diese Straftaten mit in dem gegen mich laufende Ermittlungen einfließen und dann ggf. vor Gericht alles verhandelt wird.

Rechtsanwalt meinte, dass das nicht allzuviel bringen wird, weil ein sofortiges Geständnis den gleichen Effekt hätte wie eine Selbstanzeige, aber wenn diese Straftat dann irgendwann bisschen später auftaucht, dann kommt ja wieder Prozess.

Es ist auch eine Kostenfrage, weil zwei Prozesse kosten glaube ich mehr als ein.


Die eigentliche Frage:
Wäre es ein Grund meines Verteidigers wenn ich ohne ihn mich wegen den anderen Straftaten selber anzeige sein Mandat niederzulegen ? Bzw. darf er wegen solch ein Grund sein Mandat niederlegen?

Ich bin mit ihm recht zufrieden, nur halt diese Meinungsverschiedenheit mit dem selber anzeigen und sofortiges Geständnis.
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Jenny
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 16:44    Titel: Re: Selber anzeigen trotz Anwaltsbeistand Antworten mit Zitat

Mi12 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine Frage:
Gegen mich laufen Ermittlungen, usw., aber ich habe noch etwas getan, was gegen das Gesetz verstößt und möchte das halt diese Straftaten mit in dem gegen mich laufende Ermittlungen einfließen und dann ggf. vor Gericht alles verhandelt wird.

Rechtsanwalt meinte, dass das nicht allzuviel bringen wird, weil ein sofortiges Geständnis den gleichen Effekt hätte wie eine Selbstanzeige, aber wenn diese Straftat dann irgendwann bisschen später auftaucht, dann kommt ja wieder Prozess.

Es ist auch eine Kostenfrage, weil zwei Prozesse kosten glaube ich mehr als ein.


Die eigentliche Frage:
Wäre es ein Grund meines Verteidigers wenn ich ohne ihn mich wegen den anderen Straftaten selber anzeige sein Mandat niederzulegen ? Bzw. darf er wegen solch ein Grund sein Mandat niederlegen?


Generell kann ein Anwalt das Mandat niederlegen, wann er möchte. Ob er in Deinem Fall einen Grund darin sieht, dies zu tun, kann man schlecht beantworten, da wir nicht wissen, was für ein Mensch er ist.
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