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hallo,
ich möchte Sie um Hilfe bei folgendem Problem bitten:
es wurde ein Mountainbike bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert. In der Beschreibung stand, das Rad sei "Neuwertig" und
weiter unten stand dann "fast neu". Ich habe das rad selber abgeholt,
konnte es aber nicht richtig probefahren, weil die Schraube der
Sattelstütze fehlte und so eine gescheite Fahrt nicht möglich war.
Ich habe das Rad dann zu Hause mit einer Schraube versehen und habe bei
der Probefahrt gemerkt, dass die hintere Schaltung nicht funktionierte.
Darauf hin habe ich das RAd zu einem Fachhändler geschafft um das Rad zu
untersuchen. Anfangs dachte ich, es sei nur der Bowdenzug gerissen, was
ja an sich keine grosse Sache ist und passieren kann. Der Händler meinte
aber, die Schaltung sei komplett defekt, weil irgendein teil
rausgebrochen sei. Ich habe die Reparatur dann vornehmen lassen, weil
ich das Rad dringend benötige. Den Mangel habe ich dem Verkäufer noch
vor der Reparatur angezeigt. Nach erfolgter reparatur wollte ich
natürlich das Geld dafür vom VK !
wieder haben, weil ich ja ein angeblich funktionierendes Rad gekauft
hab. Weiterhin stellte der Händler fest, dass das Rad schon 5Jahre alt
war.
Meine Fragen nun:
1. Bin ich im recht, wenn ich die Reparaturkosten vom VK haben will?
(Eine Gewährleistung wurde vom VK nicht ausgeschlossen)
2. Ich möchte das Rad aber auch nicht zurück geben, weil ich ja nun
schon die Instandsetzung vornehmen lassen habe. Eine Rückabwicklung
strebe ich nicht an. Schadet es mir aber, wenn ich die Nachbesserung
selbst vorgenommen habe?
3. Der VK streite jede Haftung ab, weil sie behauptet, bei
Privatauktionen gäbe es keine Gewährleistung. Aber es stand in der
Auktion kein Wort von Privatauktion. Wie ist das nun mit der
gewährleistung und gilt die auch für solche Mängel, die erst nach der
Übergabe sichtbar werden?
4. Der verkäufer hat sich auf meine mails nach einigem Hin und Her nicht
mehr gemeldet. Selbst auf den Hinweis auf den Schaden und den
Kostenvoranschlag vor der Reparatur reagierte er nur mit einem "was ich da
jetzt von ihm wolle?" - somit eine Ablehnung der Reparatur. Habe ich damit ein Recht darauf, die reparatur selbst vornehmen zu lassen?
Ich bin mir nicht sicher, wie ich jetzt vorgehen soll und hoffe, dass
Sie mir helfen können.
Ich hoffe, ich finde hier Hilfe!
Vielen Dank schonmal,
scot
Mängel, die im Rahmen der Gewährleistung auftreten, müssen zunächst beim VK gerügt werden. Dem VK muß Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Eine Selbstvornahme ist nur dann zulässig, wenn der VK die Nachbesserung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat.
Ergo: auf den Reparaturkosten bleiben Sie u.U. sitzen.
ad 3.
Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muß der VK sie gewähren. Einen automatischen Ausschluß für private VK gibt es nicht.
Gewährleistung betrifft alle Sachmängel, die bereits bei Übergabe vorhanden, aber erst später sichtbar werden.
ad 4.
Es wäre zu prüfen, ob die Einlassung des VK als "ernsthafte und endgültige" Verweigerung der Nachbesserung auszulegen wäre, s. (1).
Bei einem Dialog der Form
K: "Die Ware hat einen Mangel."
VK: "Und, was habe ich damit zu tun?"
würde ich noch bezweifeln, ob dies bereits eine "ernsthafte und endgültige" Verweigerung darstellt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Erstmal Danke für die Antwort, auch wenn die für mich nicht so günstig aussieht.
welche Chancen habe ich rechtlich gesehen, wenigstens einen teil der Kosten vom Verkäufer erstattet zu bekommen? Immerhin war das Rad ja nun doch kaputt, als ich es gekauft hab!
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