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2 gleichgestellte Mieter, einer will ausziehen

 
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durden
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 15:30    Titel: 2 gleichgestellte Mieter, einer will ausziehen Antworten mit Zitat

In der Wohnung X leben zwei Mieter A und B. Beide Mieter haben den unbefristeten Mietvertrag mit C unterschrieben und sind gleichberechtigte Mieter der Wohnung X.

Mieter B möchte aus der Wohnung X ausziehen. Mieter A möchte weiterhin in der Wohnung bleiben.

Gilt für Mieter B die allgemeine, gesetzliche Kündigungsfrist von "... spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats..." ?

Kann Mieter B früher von dem Mietvertrag aussteigen, weil Mieter A die Wohnung X weiterbewohnen möchte?

Muss Mieter B die Kündigung dem Vermieter C mitteilen oder reicht es wenn die Parteien A und B das untereinder klären?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 15:53    Titel: Re: 2 gleichgestellte Mieter, einer will ausziehen Antworten mit Zitat

durden hat folgendes geschrieben::

Muss Mieter B die Kündigung dem Vermieter C mitteilen oder reicht es wenn die Parteien A und B das untereinder klären?


Nicht nur mitteilen, der Vermieter muß sogar zustimmen.
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide kündigen.
Das bedeutet, wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, kann er verlangen, daß entweder beide kündigen oder aber den ausziehenden Mieter nicht aus dem Vertrag entlassen.
Ausziehen kann er selbstverständlich, bleibt aber dann so lange in der Haftung, wie der Mietvertrag besteht.
Das sinnvollste ist also, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mich meiner Vor"rednerin" nur anschließen.

Im Grunde haben sie zwei Vertragspartner:

auf der einen Seite Ihren Vermieter, auf der anderen Ihren Mitmieter. Mit beiden müssen Sie nun eine Vereinbarung schließen, d. h. beide müssen der Kündigung zustimmen.
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