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Kuddel Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.10.2004 Beiträge: 12
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Verfasst am: 19.06.05, 17:35 Titel: Kündigung eines Mietverhältnisses |
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Hallo,vielleicht kann mir jemand einen Rat geben,
ich bewohne ein 2 Familienhaus, in dem ich seit August letzten jahres eine Wohnung vermietet habe.
Die vereinbarte Kaution habe ich bis heute nicht erhalten. Die Betriebskostennachzahlung ist trotz Mahnung schon fast 2 Monate überfällig und die Miete für diesen Monat ist auch noch nicht auf dem Konto.
Ich beabsichtige die Reißleine zu ziehen und eine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Kann ich dies ohne Weiteres tun.
Danke für jeden Ratat.
Kuddel |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 19.06.05, 17:52 Titel: |
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Kurz anmahnen (Zeuge und/oder Einwurfeinschreiben) mit letzter Frist 1-2 Wochen, dann fristlose Kündigung, hilfsweise fristgemäße(6 Monate) |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 19.06.05, 17:52 Titel: |
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Der Mietvertrag wurde durch die Nichtzahlung der Kaution bin jetzt nicht erfüllt. Schon hier besteht ein Grund. Dazu kommt die Nichtzahlung der Endrechnung. Bei 2 Monaten Mietrückstand ist die sofortige frislose Kündigung fällig. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 19.06.05, 18:28 Titel: |
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Hallo,
nicht gezahlte Kaution und nicht pünktlich gezahlte Miete stellen einen Grund zur Kündigung dar, eine noch ausstehende Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung ist kein Kündigungsgrund.
Gruß, Jade |
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Kuddel Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.10.2004 Beiträge: 12
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Verfasst am: 19.06.05, 18:36 Titel: |
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aber kann ich ihnen nicht einfach die Kündigung aussprechen,da es sich um ein 2 familienhaus handelt, indem ich selbst auch wohne. Ich habe malgehört, dass sich dies von Wohnungen in einer Mieteinheit mit mehr Wohnungen abhebt
Kuddel |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 19.06.05, 19:03 Titel: |
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Doch genau deshalb können Sie es ja, in einen 2 Familienhaus in dem der VM auch wohnt kann der VM ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist dann um 3 Monate. § 573a BGB nachzulesen unter http://www.dejure.org <=- sollte gemacht werden um die Kündigung wirksam zu formulieren.
Ansonsten kann wie die anderen schon sagten fristlos gekündigt werden. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 19.06.05, 19:04 Titel: |
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Ja, das hebt sich insoweit ab, daß Sie NUR in einem 2familienhaus, das Sie als Vermieter selbst bewohnen, ohne Angabe von Gründen kündigen können.
Positiv für Sie also. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 20.06.05, 13:59 Titel: |
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Warum mit 6 Monate Frist kündigen? Bei 2 MM Zahlungsverzug ist die fristlose Kü möglich. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Langes Warten bringt nichts. Gutmütigkeit findet keinen Dank.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 20.06.05, 14:08 Titel: |
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Man könnte hier gleichzeitig fristlos aus wichtigem Grund (wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution) und zusätzlich hilfsweise fristgerecht kündigen, um absolut auf der sicheren Seite zu sein, dass die Kündigung auch wirklich rechtswirksam ist. |
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