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Rechnungsstellung nichtig ???

 
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marco2002
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:35    Titel: Rechnungsstellung nichtig ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage, ich kenne mich leider in Rechtsangelegenheiten kaum aus und habe hier einen Fall bei dem ich nicht nachvollziehen kann, ob A oder B im Recht ist.

Folgendes Herr A wollte mit einem Kolegen einen Firma gründen, benötigte eine Ertagsvorschau und Telefonierte mit allen Steuerberatern in seiner Umgebung um sich anfallende Kosten für einen Vergleich aufzuschreiben. Steuerberater B versichterte Herrn A, die Beratungskosten und die Erstellung der Ertragsvorschau seien Kostenfrei, er solle lediglich (bei Firmengründung) die Dienste von Herrn B in anspruch nehmen.

Nach ca. 9 Monaten bekam Herr A von Herrn B eine Rechnung in Höhe von über 180 Euro für die Inanspruchnahme seiner Leistungen. Herr A hatte weder etwas unterschreiben das Kosten entstehen, noch war es mündlich vereinbart das Kosten entstehen. Die Rechnung wurde an die Firma gestellt, die nie zustande kam.

Muss Herr A die Rechnung bezahlen ??? Soll Herr A einen Anwalt aufsuchen ???

Vielen dank im Vorraus für die Hilfe, leider weiß ich nicht ob ich im richtigen Teil des Forums gepostet habe, da es hier sehr viele Rechtgebiete gibt.

Gruss
Marco
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Da eine Beratung verkehrsüblicherweise *nicht* kostenfrei ist, müßte A folglich beweisen, daß er mit B eine für ihn (A) günstige andere Abrede getroffen hat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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