Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Korrespondenz mit KK
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Korrespondenz mit KK

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bird of Pray
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 09:04    Titel: Korrespondenz mit KK Antworten mit Zitat

Guten morgen,

Bei nachfolgendem Fall würde mich interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, das Verhalten der KK zu unterbinden.

Person A ist 24 Jahre alt, versichert bei einer PKV. Versicherungsnehmer ist der Vater von Person A.
Person A reicht teilweise Arztrechnungen selbst ein und legt diesen Rechnungen jedes Mal ein Anschreiben bei, auf dem ausdrücklich steht die Rückerstattung auf das Konto von Person A zu überweisen und die Abrechnung, die rausgeschickt wird, auf keinen Fall dem Versicherungsnehmer zukommen zu lassen, sondern diese an die angegebene Adresse von Peson A zu schicken.
Person A hat bisher zwei mal Rechnungen eingereicht. Beim ersten Mal schickte die KK Person A die Abrechnung, überwies das Geld jedoch auf das Konto des Versicherungsnehmer. Hier fand ein Telefonat von Person A mit der KK statt und es wurde bei der KK im Computer hinterlegt, dass auf die Korrespondenzadresse zu achten sei.
Beim zweiten Mal überwies die KK das Geld auf das Konto von Person A, schickt die Abrechnung aber an den Versicherungsnehmer. Wieder fand ein Telefonat mit der KK statt, in der der Sachbearbeiter ihr mitteilte, dass es ihm sehr leid täte, aber "das Kind mittlerweile ja in den Brunnen gefallen sei". Es sei Glückssache, ob die Kollegen auf das Anschreiben achten würden oder einfach die Daten aus dem Computer nehmen und die Unterlagen an den Versicherungsnehmer schicken.

Lieben Gruß,
Bird of Pray
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

nuja, wo menschen arbeiten, passieren fehler... das kann daran liegen dass einfach schlampig gearbeitet wird, oder sachbearbeiter überlastet sind und solche "flüchtigkeitsfehler" passieren....

konkret -und das rechtlich- unterbinden kann man das letztendlich nicht.

schreiben sie ne beschwerde an den zuständigen abteilungsleiter, jedesmal wenn sowas passiert.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 11:05    Titel: Re: Korrespondenz mit KK Antworten mit Zitat

Die Krankenversicherung darf die Leistungsabrechnungen und Zahlungen über die Adresse / das Konto des Versicherungsnehmers laufen lassen, auch wenn Belege von mitversicherten Personen eingereicht werden. Ein Abweichen hiervon im Einzelfall ist "good will" der Versicherung.

Als Versicherungsnehmer kann der Vater ohnehin Abschriften aller Belege von der Versicherungsgesellschaft anfordern, ob es der mitversicherten Person nun passt oder nicht.

Einzige Lösung: Eigener Versicherungsvertrag.

Bird of Pray hat folgendes geschrieben::
Guten morgen,

Bei nachfolgendem Fall würde mich interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, das Verhalten der KK zu unterbinden.

Person A ist 24 Jahre alt, versichert bei einer PKV. Versicherungsnehmer ist der Vater von Person A.
Person A reicht teilweise Arztrechnungen selbst ein und legt diesen Rechnungen jedes Mal ein Anschreiben bei, auf dem ausdrücklich steht die Rückerstattung auf das Konto von Person A zu überweisen und die Abrechnung, die rausgeschickt wird, auf keinen Fall dem Versicherungsnehmer zukommen zu lassen, sondern diese an die angegebene Adresse von Peson A zu schicken.
Person A hat bisher zwei mal Rechnungen eingereicht. Beim ersten Mal schickte die KK Person A die Abrechnung, überwies das Geld jedoch auf das Konto des Versicherungsnehmer. Hier fand ein Telefonat von Person A mit der KK statt und es wurde bei der KK im Computer hinterlegt, dass auf die Korrespondenzadresse zu achten sei.
Beim zweiten Mal überwies die KK das Geld auf das Konto von Person A, schickt die Abrechnung aber an den Versicherungsnehmer. Wieder fand ein Telefonat mit der KK statt, in der der Sachbearbeiter ihr mitteilte, dass es ihm sehr leid täte, aber "das Kind mittlerweile ja in den Brunnen gefallen sei". Es sei Glückssache, ob die Kollegen auf das Anschreiben achten würden oder einfach die Daten aus dem Computer nehmen und die Unterlagen an den Versicherungsnehmer schicken.

Lieben Gruß,
Bird of Pray
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.