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Verfasst am: 22.10.04, 09:04 Titel: Korrespondenz mit KK
Guten morgen,
Bei nachfolgendem Fall würde mich interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, das Verhalten der KK zu unterbinden.
Person A ist 24 Jahre alt, versichert bei einer PKV. Versicherungsnehmer ist der Vater von Person A.
Person A reicht teilweise Arztrechnungen selbst ein und legt diesen Rechnungen jedes Mal ein Anschreiben bei, auf dem ausdrücklich steht die Rückerstattung auf das Konto von Person A zu überweisen und die Abrechnung, die rausgeschickt wird, auf keinen Fall dem Versicherungsnehmer zukommen zu lassen, sondern diese an die angegebene Adresse von Peson A zu schicken.
Person A hat bisher zwei mal Rechnungen eingereicht. Beim ersten Mal schickte die KK Person A die Abrechnung, überwies das Geld jedoch auf das Konto des Versicherungsnehmer. Hier fand ein Telefonat von Person A mit der KK statt und es wurde bei der KK im Computer hinterlegt, dass auf die Korrespondenzadresse zu achten sei.
Beim zweiten Mal überwies die KK das Geld auf das Konto von Person A, schickt die Abrechnung aber an den Versicherungsnehmer. Wieder fand ein Telefonat mit der KK statt, in der der Sachbearbeiter ihr mitteilte, dass es ihm sehr leid täte, aber "das Kind mittlerweile ja in den Brunnen gefallen sei". Es sei Glückssache, ob die Kollegen auf das Anschreiben achten würden oder einfach die Daten aus dem Computer nehmen und die Unterlagen an den Versicherungsnehmer schicken.
nuja, wo menschen arbeiten, passieren fehler... das kann daran liegen dass einfach schlampig gearbeitet wird, oder sachbearbeiter überlastet sind und solche "flüchtigkeitsfehler" passieren....
konkret -und das rechtlich- unterbinden kann man das letztendlich nicht.
schreiben sie ne beschwerde an den zuständigen abteilungsleiter, jedesmal wenn sowas passiert.
Verfasst am: 22.10.04, 11:05 Titel: Re: Korrespondenz mit KK
Die Krankenversicherung darf die Leistungsabrechnungen und Zahlungen über die Adresse / das Konto des Versicherungsnehmers laufen lassen, auch wenn Belege von mitversicherten Personen eingereicht werden. Ein Abweichen hiervon im Einzelfall ist "good will" der Versicherung.
Als Versicherungsnehmer kann der Vater ohnehin Abschriften aller Belege von der Versicherungsgesellschaft anfordern, ob es der mitversicherten Person nun passt oder nicht.
Einzige Lösung: Eigener Versicherungsvertrag.
Bird of Pray hat folgendes geschrieben::
Guten morgen,
Bei nachfolgendem Fall würde mich interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, das Verhalten der KK zu unterbinden.
Person A ist 24 Jahre alt, versichert bei einer PKV. Versicherungsnehmer ist der Vater von Person A.
Person A reicht teilweise Arztrechnungen selbst ein und legt diesen Rechnungen jedes Mal ein Anschreiben bei, auf dem ausdrücklich steht die Rückerstattung auf das Konto von Person A zu überweisen und die Abrechnung, die rausgeschickt wird, auf keinen Fall dem Versicherungsnehmer zukommen zu lassen, sondern diese an die angegebene Adresse von Peson A zu schicken.
Person A hat bisher zwei mal Rechnungen eingereicht. Beim ersten Mal schickte die KK Person A die Abrechnung, überwies das Geld jedoch auf das Konto des Versicherungsnehmer. Hier fand ein Telefonat von Person A mit der KK statt und es wurde bei der KK im Computer hinterlegt, dass auf die Korrespondenzadresse zu achten sei.
Beim zweiten Mal überwies die KK das Geld auf das Konto von Person A, schickt die Abrechnung aber an den Versicherungsnehmer. Wieder fand ein Telefonat mit der KK statt, in der der Sachbearbeiter ihr mitteilte, dass es ihm sehr leid täte, aber "das Kind mittlerweile ja in den Brunnen gefallen sei". Es sei Glückssache, ob die Kollegen auf das Anschreiben achten würden oder einfach die Daten aus dem Computer nehmen und die Unterlagen an den Versicherungsnehmer schicken.
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