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Verfasst am: 20.06.05, 13:28 Titel: Maklerhaftung und Ausländer
Hallo!
Wäre sehr erfreut, wenn jemand etwas zu dem folgenden, kleinen Fällchen beitragen könnte:
Eine Sprachschülerin aus der ehemaligen Sowjetunion wandte sich an einen Versicherungsmakler, um über diesen eine Krankenversicherung abzuschließen, da sie einen Sprachkurs in Deutschland belegen wollte. Zum damaligen Zeitpunkt war sie der deutschen Sprache nicht mächtig. So erklärt sich auch, dass sie das Antragsformular mE evident widersprüchlich ausgefüllt hat. Anstatt Lastschriftverfahren anzukreuzen, kreuzte sie Überweisung an, füllte jedoch die für das Lastschriftverfahren erforderlichen Felder (Bankverbindung, etc.) aus.
Sie wurde schriftlich angemahnt, die für den Versicherungsschutz erforderlichen ersten beiden Monatsbeiträge zu überweisen. Den Inhalt dieses Schreibens verstand sie nicht.
Es kam, was kommen mußte: Sie brach sich ein Bein und bleibt nun auf den Heilbehandlungskosten "sitzen".
Am erfolgversprechensten scheint mir, den Makler wegen Maklerhaftung auf Kostenerstattung zu verklagen.
Wäre nett, wenn es Beiträge gäbe. Danke.
Bobo
Also mal langsam. Die Kundin wusste nicht, das sie was bezahlen soll? Egal ob falsch ausgefüllt oder nicht, die Mahnschreiben wurde als Glückwünsche betrachtet? Wenn die erforderlichen Felder ausgefüllt wurden, hat dann der Versicherer versucht abzubuchen oder eine Rechnung geschickt? Hat der Makler sich mal mit der Kundin in Verbindung gesetzt? Das machen wir fast täglich mit säumigen Kunden, aber z. T. verleugnen sich diese und stecken den Kopf in den Sand.
Also alles in allem, machen Sie den Makler haftbar, dafür ist der sicher verantwortlich.
Oder anders gesagt, ich finde es unerträglich, einen Berufsstand, der in weiten Teilen seinen Kunden mit günstigen Taifen und Bedingungen helfen will, für alle, wenn auch sprachlich bedingten, Mängel haftbar zu machen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich bitte um verständniss für meine unverständniss
Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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