Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.06.05, 14:10 Titel: Hilferuf zu Kündigung Riester Rentenvertrag von Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe bei Ihnen bin ich an der richtigen Stelle mit meinem Problem.
Angenommen eine Person hat jetzt die jährliche Mitteilung ihrer Gothaer Ergänzungsvorsorge (Riester Rente) erhalten. Der Vertrag besteht seit 1.1.2002.
Insgesamt wurden bis Ende 2004 697,20 eingezahlt ( Im Jahr 2002 12 x 5,00,
im Jahr 2003 12 x 17,70, im Jahr 2004 12 x 35,40 ) Also gesamt
Einzahlungsbetrag 2004 waren 424,80 Euro.
Dann steht dort gesetzliche Zulagen 71,07 Euro - dies steht neben dem Jahr 2004
und auch das dies insgesamt seit Versicherungsbeginn sei. Für 2004 wurden
von der Versicherung 19,08 Euro zur Finanzierung der Abschluss- und
Vertriebskosten und 40,85 Euro zur Finanzierung der laufenden
Verwaltungskosten verwendet. Ich halte das für unglaublich und zuviel.
Damit wird ja die komplette staatliche Förderung von Verwaltungskosten
aufgefressen.Somit hat doch dieser Vertrag seinen Sinn verfehlt oder? Über
die Höhe der Kosten war die Person nicht informiert. In ihrem Vertrag finden sich
Angaben wie : Zur Finanzierung der Abschluss- und Vertriebskosten
verwenden wir 4,5 % eines jeden Beitrags. Zur Finanzierung der laufenden
Verwaltungskosten verwenden wir 4,5 % eines jeden Beitrags, 9 % einer jeden
Zulage sowie 0,0125 % der Summe der gezahlten Beiträge und Zulagen für jeden
Monat bis zum Rentenbeginn und 1,5 % der Jahresrente für jedes Jahr des
Rentenbezuges.
So versteht das natürlich vorher niemand als Laie, was das heißen wird-
wieviel das genau ausmacht und der zuständige Versicherungsvertreter, der die Person sonst immer gut beraten hat ist da auch nicht
näher drauf eingegangen- wahrscheinlich wußte er es nicht besser, da dieser Vertrag damals ganz neu war als die Person ihn abschloss. Reichen diese Klauseln aus ,dass die Versicherung so hohe Beiträge erhebt und das auch rechtlich korrekt ist ?
Weiterhin steht dort: Die Verzinsung des Vertrages im Jahr 2004 beträgt 16,31 Euro.
Die Überschussbeteiligung 2004 war 6,10 Euro. Die verzinsliche Ansammlung der Überschussbeteiligung zum 31.12.2004 beträgt 10,97.
Viele Sachverhalte wirken wiedersprüchlich und sind kaum zu verstehen und
schwer nachvollziebar. Wie z.B. die 2 verschiedenen Tabellen ( in einem
Brief ) die jeweils zum gleichen Rentenbeginn unterschiedliche garantierte
Renten versprechen !!
Außerdem habe ich festgestellt, dass wenn die Beiträge weiterhin 33
Jahre eingezahlt werden bekommt die Person mit der garantierten Rente viel weniger als
eingezahlt wurde (ohne Zulagen ) - mit Zulagen evt. etwas mehr oder gleich
viel wie eingezahlt, weil ja der Löwenanteil von Verwaltungskosten
verschlungen wird. Ich empfinde diesen Vertrag, der die Person ja sehr lange bindet
und nicht wirklich ertragreich erscheint ( nur für die Versicherung)
als Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen. Die Person möchte diesen Vertrag so schnell wie möglich kündigen und dies möglichst ohne jetzt auf Kosten sitzenzubleiben, wie z.B. die Verwaltungskosten. Die Person möchte eigentlich das wiederhaben, was sie eingezahlt hat ( wenigstens, evt. auch die Zinsen dafür). Mir ist klar das
die staatlichen Zulagen zurückzuzahlen sind. Hat die Person da eine Chance ?
Zumahl in der jährlichen Mitteilung steht dass die Gothaer
Ergänzungsvorsorge mit der Zertifizierungsnummer 000155 nicht mehr für den
Abschluss neuer Verträge ab 1.1.2006 zugelassen wird. Hat die Person dadurch ein
Sonderkündigungsrecht ,welches sie vor Einbußen schützt? Warum darf die
Gothaer keine neuen Verträge abschließen ?
Außerdem sind den zuständigen Gothaermitarbeitern vor Ort Fehler unterlaufen.
Trotz Absprache die neuen Daten der Person seit Hochzeit an die Versicherungsgesellschaft weiterzugeben (vor fast 1
Jahr) ist dies nicht geschehen.
Fehler der Versicherungsgesellschaft: Für 2004 ist der Person keine Zulage zugeteilt
worden obwohl ein Dauerzulagenantrag besteht und die Person deshallb auch die
entsprechenden Anträge nicht bekommt, weil ja alles angeblich automatisch
erfolgt. Die Person muß also ständig hinterher sein und prüfen ob alles richtig
läuft, sie kann sich da gar nicht drauf verlassen.
Außerdem war mit dem Versicherungsbüro vor Ort abgemacht, dass nur der aktuell gezahlte Beitrag gezahlt wird und nicht wie es laut Vertrag üblich ist, dass der Betrag sich die nächsten 2 Jahre weiter bis auf 71 Euro im Monat erhöht.
In der jetzigen jährlichen Mitteilung steht aber das er sich erhöht.
Die Person ist seit 21.2.05 krankgeschrieben,vom 4.4.05 bezog sie Krankengeld bis
12.5.05 - ab 13.5.05 ist sie offiziell im Mutterschutz. Dies hatte sie ihrem
zuständigen Versicherungsbüro mitgeteilt ( das mit der Schwangerschaft und
dass sie ja dann kein Gehalt bezieht und nach der gesetzlichen Schutzfrist in
den Erziehungsurlaub geht). Die Versicherung hat bis heute per Dauerauftrag die vollen
Beiträge kassiert.
Wäre da nicht ab einem gewissen Zeitpukt nur noch ein Minimalbeitrag fällig gewesen ? Wenn ja, ab wann und wieviel ?
Eine Tabelle befaßt sich mit Rückkaufswerten. Zum einen wäre der 1.3.2005 ein Termin - der Rückkaufswert ist 715,34 Euro - bereits berücksichtigter Abzug = 73,34 Euro.
Der nächste Termin ist der 1.3.2006.Der Rückkaufswert beträgt 1126,06- Abzug 112,44 Euro.
Bitte helfen Sie der Person eine Kündigung zu formulieren, mit der sie aus der
Sache gut rauskommt, falls diese Punkte dazu alle ausreichen. Es kann ja nicht sein, daß der Versicherung so grobe Fehler unterlaufen- zu Ungunsten der betroffenen Person und die Person jetzt Verluste macht.
Die Person kennt sich mit den Möglichkeiten nicht aus im Versicherungsrecht, sie
kommt sich nur arg abgezockt vor im Moment.
Man kann besser auf ein privates Konto sparen, dort hat man es immer übersichtlich, klar verstädlich, nichts läuft schief. Man muß sich nicht ständig um komplizierte Anträge kümmern und nachkontrollieren ob Fehler unterlaufen wodurch einem Zinsen verlorengehen. Letztendlich bekommt man dort sogar mehr raus wenn man hochrechnet obwohl keine Zulagen (von denen man ja nichts hat) oder so hohe Zinsen gezahlt werden.
Erstmal eine Vorabantwort (bei einigen Punkten muss ich selbst nachschauen, das werde ich nachliefern):
Grundsätzlich ist -leider- der Kunde für seinen Riester-Vertrag selbst verantwortlich. Ob Zulagen fließen oder nicht, ob man die Beitragsbescheinigung bei der Einkommensteuer angibt oder nicht- das alles ist dessen eigene Sache.
Ich habe es bisher so gehalten, dass ich immer am Anfang des Jahres mit den entsprechenden Kunden einen Termin zur Überprüfung vereinbart habe. Das war schon bei Vertragsschluss so abgemacht. Dabei wurde dann auch der Zulagenantrag ausgefüllt.
Maßgeblich für die höchstmögliche Zulagenförderung ist das sozialversicherungspflichtige Vorjahresbruttoeinkommen (zu erfahren aus der Dezember-Gehaltsabrechnung oder von der Lohnsteuerkarte). Um die volle Förderung zu erhalten, legt man dazu in diesem Jahr 2% davon in den Riester-Vertrag an. Der Eigenbeitrag schmälert sich allerdings durch die zu erwartenden Zulagen, darf aber nicht unter 60€ jährlich liegen.
Hatte man im letzten Jahr kein Einkommen, war aber trotzdem sozialversicherungspflichtig (z. B. arbeitslos oder im Erziehungsurlaub), muss man in 2005 für die Höchstförderung einen Mindestbeitrag zahlen, der bei 60€ jährlich liegt.
Das erstmal zur Info. Ich werde zuhause bei meinem eigenen Vertrag nachschauen, wie sich die Verwaltungskosten so halten. Dann hab ich mal nen Vergleich. Melde mich dann morgen wieder. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Die ganze Riesterthematik ist wirklich nicht einfach. Das Problem ist, dass dem Kunden gesetzlich zu viele Rechte eingeräumt wurden, die die Gesellschaften vorher nicht kannten wie z.B. die Protabilität der Verträge, das bedeutet, dass ich jederzeit den Vertrag und das Guthaben daraus an eine andere Gesellschaft weitergeben kann. Für die Gesellschaften nicht sehr lukrativ...
Die verschiedenen Ablaufwerte könnten durch verschiedene Einzahlungsmodelle entstehen, 1% 2% 3% 4% des Erstbeitrages wegen der Zulagen von Staat.
Das größte Problem jedoch war die Einreichung der Förderungsunterlagen beim FA. Die sind wirklich nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Das hat sich nun aber seit dem 01.01.2005 geändert.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.