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Anzeige ohne unterschrift der eltern

 
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Webmaster-Host
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:37    Titel: Anzeige ohne unterschrift der eltern Antworten mit Zitat

Hallo, muss die polizei die unterschrift der eltern verlangen wenn ein jugenlicher eine anzeige macht???
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja klar.
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Webmaster-Host
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

aber wiso?

Ist doch dann sein leben und nichtdas leben von seinen eltern.
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miji
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

warum müssen kinder zur schule gehen? ist doch ihr leben und nicht das des staates.
´Jugendliche, wie sie hier beschrieben sind, stehen unter der obhut ihrer eltern.
Schon mal das Wort "Erziehungsberechtigter" gehört?
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei man das doch m.E. auf Antragsdelikte beschränken muss.

Falls ein Jugendlicher eine "Anzeige" wegen Mordes erstattet, wird diese Tat verfolgt, egal was die Eltern sagen...

An sich haben die Vorredner aber recht. Bei Antragsdelikten ist eine echte Anzeige notwendig und da müssen auch die Eltern ran (so auch bei Telefonbelästigungen... Winken )

mc
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird dann aber in dem Moment interessant, wenn ein Jugendlicher seine Eltern etwa wegen Verletzung des Briefgeheimnisses anzeigen möchte.

1.Problem: Wie soll das Opfer die Täter zur Unterschrift bekommen?
2.Problem: Wie kann eine von den Eltern abhängige Person im Falle der Ablehnung der öffentlichen Klage Privatklage erheben, einen Anwalt beauftragen oder ähnliches?

Nur die Rücknahme des Strafantrags ist wohl eindeutig, sollte der Antrag rechtswirksam gestellt sein, dürften die Eltern als Tatbeteiligte ihn nicht zürucknehmen.
Wenn hier wirkliche die Beteiligung der Eltern erforderlich ist, hat das Opfer keinen effektiven Rechtsschutz mehr. Ist das vereinbar mit dem Grundgesetz?
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Webmaster-Host
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird dann glaube ich vom Richter entschieden.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Fall, dass die Eltern selbst tatbeteiligt sind, kann stattdessen ein Vormund, Betreuer oder ein Pfleger den Antag stellen. Dieser muss zuvor vom Gericht ernannt werden. Das Gericht selbst kann hingegen keinen Antrag stellen.

Gruß
mc
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
Für den Fall, dass die Eltern selbst tatbeteiligt sind, kann stattdessen ein Vormund, Betreuer oder ein Pfleger den Antag stellen. Dieser muss zuvor vom Gericht ernannt werden. Das Gericht selbst kann hingegen keinen Antrag stellen.


Genau, es wird ein sog. Pfleger (nicht: Betreuer!) bestellt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte auch eher den Fall, dass bereits ein Betreuer bzw. Vormund bestellt ist. In diesem Fall kann doch dieser den Antrag stellen, ohne eine zusätzliche Pfleger-Bestellung vom Gericht, oder?

Wobei, Betreuer gibt es doch nur bei Volljährigen. Oder liege ich da falsch? Von daher hat meine Aussage nun wirklich gar nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun und ich ziehe sie und mich jetzt zurück....... Lachen

Gruß
mc
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