Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bekomme Mahnung und bin doch unschuldig!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bekomme Mahnung und bin doch unschuldig!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
horphi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: bremen

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:37    Titel: Bekomme Mahnung und bin doch unschuldig!!! Antworten mit Zitat

Hi

Ich hab ein Problem.

Vor ca. 8 Monaten habe ich für jemanden den ich nicht wirklich kenne, nur durch einen Guten Freund, (und das auch mein Fehler war) eine Unterschrift als Bestätigung für einen Umzug geleistet.
Nun habe ich eine Mahnung bekommen das ich doch das Geld zahlen solle was vom Umzug vor 8 Monaten noch nicht bezahlt ist. Ich weiss wer die jenige Person ist die das Geld zubezahlen hat ich weiss aber nicht wo sie wohnt. Kann man vielleicht ihre Adresse über das Handy ausmachen oder so???
Nun ist die große Frage ob die Umzugsfirma mich dafür haftbar machen kann.
Ich habe geschrieben: Hiermit bestätige ich mein Name das der Umzug von ihr Name am....... in ordnung geht.

Was kann die Umzugsfirma da bei mir machen. Die wollen mich ran kriegen da sie die eigentliche schuldnerin nicht finden können. ich habe ihr handy nummer aber ich weiss nicht wo sie wohnt.
Könnt ihr mir helfen.


Vielen Dank

Phil
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Äh ... die Umzugsfirma sollte doch wohl wissen, wo sie den Hausrat hingebracht hat!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:45    Titel: Re: Bekomme Mahnung und bin doch unschuldig!!! Antworten mit Zitat

Solange du nur geschrieben hast das der Umzug in Ordnung geht glaube ich nicht das du in irgendeiner weise haftbar gemacht werden kannst...
Da du damit keine Sicherheit für die Umzugsfirma gegeben hast, sondern nur vielleicht eine Vorherrsage (vielleicht bist du ein Medium Lachen )

Insofern schreib Ihnen zurück das du nicht bereit bist die Kosten zu übernehmen da du keine Vereinbarung abgeben hast als Bürge zu dienen (denn so ist dein Schreiben nicht zu werten)
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst ihnen ja noch dazuschreiben, daß Du nicht deren Vertragspartner bist, da Du ja keinen Auftrag erteilt hast und die Spedition Dir keine Dienstleistung erbracht hat.

Du hast nur den Empfang der Möbel für Deine Nachbarin quittiert, das ist alles.

Die sollen sehen, wie sie zu ihrem Geld kommen.

Jedenfalls nicht bei Dir.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
horphi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: bremen

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

die haben die sachen dahion geliefert wo sie hinsollten aber diejenige person ist dann nach spanien gegangen. nun ist sie wieder in bremen und keiner weiss wo sie wohnt.
daher weiss die umzugsfirma nicht wo sie ist. sie haben meine adresse ja über das fax das ich als bestätigung geschickt habe herrausbekommen. das ist ja alles richtig aber ich habe ja meine unterschrift für die bestätigung gegeben. können sie darauf plädieren?
ich habe für nichts gebürgt das ist richtig oder sonstiges.

kann da was passieren???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Du hast nur den Empfang der Ware für jemand anderen quittiert.

Berechnen könnten die Dir nur was, wenn Du für die andere Person gebürgt hättest, oder den Auftrag erteilt hättest, dann wäre die Speditionsrechnung an Dich gegangen.

So geht sie an die andere Person, wenn die nicht auffindbar ist, ist das erst mal das Problem der Spedition. Die könnten aber versuchen, in die Sachen zu pfänden, um ihr Geld auf dem Weg zu bekommen.

Kann Dir auch egal sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.