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Information über Lastschriftrückgaben mangels Deckung

 
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lampal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Griesstätt

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:06    Titel: Information über Lastschriftrückgaben mangels Deckung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hab nur eine kurze frage, bei der ich hoffe eure Hilfe zu bekommen. Ich suche schon seit Stunden eine Information innerhalb welcher Frist meine Bank mich über die nichteinlösung einer Lastschrift mangels Deckung informieren muss.

Das dabei keine Gebühren verlangt werden dürfen weiß ich das glaub ich hab ich schon 100 mal gefunden. Hab aber nirgends gefunden innerhalb welcher Zeit ein Kunde über die Nichteinlösung informiert werden muss.

Sollte jemand was gefunden haben wäre es super genial wenn ich noch den dementsprechenden Gesetzestext dazu bekäme oder auch nen Link.

Dank und viele Grüße
Andi
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TGK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

in der regel geht das benachrichtigungsschreiben am gleichen tag in den postausgang, wie auch die retoure gebucht wird. im übrigen wird dem kontoinhaber über seinen kontoauszug mittgeteilt, wenn irgendwas nicht eingelöst wird, insofern hat die bank ihrer mitteilungspflicht genüge getan. falls mal irgendwas verspätet beim kunden ankommt oder mit der post verloren geht, ich kann mir nicht vorstellen, dass man der bank darus einen strick drehen kann.
gruß
thomas
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach individueller vertraglicher Vereinbarung kann die Bank den Kunden über die Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung auch über die Anzeige der entsprechenden Buchung auf dem Kontoauszug informieren.
Über die Art und Häufigkeit der Zustellung von Kontoauszügen entscheidet der Kunde selbst.
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