Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.06.05, 08:59 Titel: Kartenkauf im Einzelhandel
Hallo
Mich würde mal folgendes Interessieren.
Beispiel:
Ein Kunde zahlt im Einzelhandel mit EC-Karte (ohne Pin-Eingabe, nur mit Unterschrift (Lastschriftverfahren)) Die Kartenunteschrift stimmt mit der auf dem Personalausweis überein. Vom Personalausweis wird auch eine Kopie gemacht. Das Bild stimmt auch mit der Person überein. Das EC-Kartengerät meldet ordnungsgemäß "Zahlung erfolgt". Nun kam es aber doch zu einem Fehler und das Geld kann nicht gebucht werden. Folglich hat der Kunde die Ware umsonst erhalten.
Anzeige bei der Polizei wegen Betrug oder? Personalausweis hat man ja (Wenn es der richtige war)
Wer haftet für den Schaden? Der Mitarbeiter, welcher den Kunden angenommen hat? Denn sonst wird immer mit Pin bezahlt nur der Kunde hat eben seinen Pin vergessen und durfte deshalb unterschreiben.
Oder haftet die Firma? (Also kann der Chef den Mitarbeiter dafür verantwortlich machen und der Mitarbeiter muss den Schaden bezahlen?)
Sie mischen hier 2 Dinge oder drücken sich unklar aus.
Sie schreiben das die Zahlung aufgrund eines "Fehlers" nicht stattgefunden hat. Liegt dieser Fehler im Einflussbereich des Käufers oder des Händlers? Der Käufer kann ja nichts dafür wenn der Händler nicht in der Lage ist das Geld abzubuchen. Und wo soll da bitte Betrug sein? Der Kunde hat seinen Teil der Abmachung eingehalten, für Buchhaltungs/Bank-Problem des Händlers kann er nun wirklich nichts.
Der Händler hat natürlich immer noch Anrecht auf die Zahlung des Kaufpreises (wenn er noch nicht verjährt ist). Was spricht dagegen den Kunden anzuschreiben und ihn bitten den Betrag z.B. zu Überweisen oder noch einmal vorbeizukommen um den Betrag zu bezahlen. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Ist es so, dass das Geld nicht vom Käuferkonto abgebucht werden konnte?
Zahlung mit Unterschrift ist ja meist nur ELV, bei Zahlung mit PIN wird der Betrag direkt abgebucht.
Falls der Betrag (wegen mangelnder Deckung des Käuferkontos) nicht eingezogen werden konnte, handhaben die meisten Geschäfte es so, dass Sie es erneut versuchen, bei erneutem Scheitern wird der Kunde per Post aufgefordert, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu überweisen.
So wie es ausschaut handelt es sich hier um das POS oder ELV verfahren, d.h. gegenüber dem Händler entsteht seitens der Bank keine Zahlungsgarantie. Mit der Unterschrift auf dem Beleg gestatten sie dem Händler im Falle einer Nichteinlösung, Ihrem Kreditinstitut Ihre Adresse herauszugeben.
Sollte jetzt keine Abbuchung zustande gekommen sein und der Händler fehlerhafte angaben haben, kann es schon sehr gut sein, dass Sie Glück hatten und den Artikel "geschenkt" bekommen haben, da der Händler sie nicht kontaktieren kann. Wie auch er hat ja nicht mal Ihre Adresse nur Namen und anscheinend eine Fehlerhafte Kontonummer oder BLZ.
Sie können hier meines Erachtens nicht wg. Betrug belangt werden, ich würde aber an Ihrer Stelle den Einzelhändler kontakieren und fragen was da los ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.