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Bweislast nach Ablauf der 6 Monaten bei Gebrauchtwagenkauf?

 
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Christian
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 17:51    Titel: Bweislast nach Ablauf der 6 Monaten bei Gebrauchtwagenkauf? Antworten mit Zitat

Hallo.

Habe mir vor ca. 8 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus gekauft. Baujahr 1996, ca. 70000km runter. Nun ist mir der Wagen mitten in der Stadt ausgegangen und hat angefangen zu brennen. (Ist auchg nicht mehr fahrbereit und wurde zur nächsten Werkstatt geschleppt). Das Autohaus haftet ja nun 1 Jahr für Sachmängel. Das Problem ist, dass ich nach 6 Monaten die Beweislast trage.
Ist es überhaupt möglich für mich zu beweisen, dass der Mangel (Ich denke mal an der Elektronik) schon bei Ubergabe der Sache vorhanden war, oder kämpfe ich da gegen "Windmühlen"? Leider bin ich finanziell nicht so ausgestattet, dass ich mir einen Sachverständigen, Anwalt etc. leisten könnte.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 20:21    Titel: Re: Bweislast nach Ablauf der 6 Monaten bei Gebrauchtwagenka Antworten mit Zitat

Sie beantworten sich die Frage ja schon fast selbst:
ohne Sachverständigen können Sie das nicht beweisen, wenn der VK bestreitet, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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