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nachbarn

 
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TINEWANST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 08:33    Titel: nachbarn Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:
An Nachbarmietshaus (an Grundstücksgrenze)wurde Terrasse angebaut(Grenzbebauung möglich)
Einzug von Fam.mit 3 kleinen KIndern.Krach tagtäglich ohne Ende.
Einfam.haus ist Nachbar.Abstand ca.2,5m.
Sämtliche Lebensäußerungen der Fam.mit 3Kindern am Zaun.
Dadurch für Einfam.hausbewohner kein normale Leben mehr möglich.Nur von Nachbarmieters Gnaden.Wenn sie ihre KInder bändigen.Aber selten.Andere Mieter im Mietshaus haben 1Kind machen ein bischen mit,sagen man soll sich doch nicht so haben.
Beschwerde der Einfam.hausbesitzer bei Vermieter der Großfam.
Forderung nach Schallschutz durch Vermieter im Garten u.Abriss der Terrasse.
Schrift an andere 2Mieter des Mietshauses verteilt.Daraufhin
Drohung der Großfam.mit Verleumdungsklage gegen 1fam.haus.
Was kann denn eigentlich diesen Mietern bzw.dem Vermieter passieren?
Alles eine grosse SCH........!!!!!
Bin schon völlig mit den Nerven am Ende.
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discosweet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

na gottseidank vergisst man schnell, dass man selbst mal jung war...manche sind wahrscheinlich schon als erwachsener auf die welt gekommen...
zum glück sind kinder nur unsere zukunft...
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TINEWANST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 09:13    Titel: nachbarn Antworten mit Zitat

Das Beste ist wohl wir verkaufen unser Haus
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich nicht viel, da die meisten Gerichte davon ausgehen das Kinderlärm ausserhalb der Ruhezeiten zum normalen Leben gehört und dieses entsprechend zu dulden ist. Also wird der VM nicht wirklich was dagegen tun können und wenn der Mieter dennoch eine Mietminderung vornimmt wird er vermutlich damit vor Gericht scheitern.
Das einzige was der Mieter fordern kann ist die Einhaltung der Ruhezeiten, alles andere dürfte nicht durchsetzbar sein. Alternativ kann der Mieter ja eine neue Wohnung suchen die ruhiger ist.
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