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Selbstauskunft (?)

 
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JohnDenver
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 16:38    Titel: Selbstauskunft (?) Antworten mit Zitat

Wenn jemand eine Wohnung mieten will und der Vermieter eine Selbstauskunft zum Ausfüllen angefertigt hat, was bedeutet das dann?
Dieses Schriftstück fordert das Ausfüllen von Namen, Adresse usw.
Desweiteren muss man bestätigen, dass in den letzten 5 Jahren keine Eidesstattliche Versicherung usw. gemacht worden war.
Auch die Bankverbindung muss angegeben werden.

Der Vermieter sagte: "Wir hatten einige Räumungsklagen usw...manche zahlten keine Miete...Deswegen jetzt diese Selbsauskunft."

Meine konkrete Frage nun: Wie kann man das nun verstehen? Ist das einfach nur eine Selbstauskunft, die man unterschreibt und gut ist? Oder prüfen die nachträglich tatsächlich auch nach, dass die selbstgemachte Auskunft korrekt ist?

Womit kann man rechnen?
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
oft sind nicht alle Fragen zulässig. Bei unzulässigen Fragen darf man schwindeln (z.B. ob Mitglied im Mieterverein).
Werden zulässige bedeutsame Fragen falsch beantwortet, kann dies ein Grund zur Anfechtung des Mietvertrages sein.
Spezi
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie "spezi" schon sagt, es gibt Fragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Aber oft stellen Vermieter Fragen, die unzulässig sind.

Infos unter:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1selbstauskunft.html
http://www.das-rechtsportal.de/frameset.asp?url=/cms/rechtsportal/wohnung/suche/04wahr

Gruß, Jade


Zuletzt bearbeitet von Jade am 25.06.05, 18:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JohnDenver
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das war ja nicht unbedingt meine Frage.
Prüfen die das selbst nach oder ist der Zettel nur eine "förmliche" Sicherheit?
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel wird das nicht nachgeprüft - wie auch?
Ich persönlich kenne keinen Makler oder Verwalter, der Angaben aus Selbstauskünften überprüft.
Sicherer ist es, mit dem Vorvermieter zu sprechen und/oder eine Schufa-Selbstauskunft anzufordern.
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wer soll denn wissen, was ihr Vermieter macht ?
Vielleicht hat er Kontakte und Quellen was zu überprüfen.
Spezi
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso will er die Bankverbindung wissen?
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was wollen die bei der Selbstauskunft mit den Bankdaten, wenn man noch keinen Mietvertrag hat?
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
In der Regel wird das nicht nachgeprüft - wie auch?
Ich persönlich kenne keinen Makler oder Verwalter, der Angaben aus Selbstauskünften überprüft.
Sicherer ist es, mit dem Vorvermieter zu sprechen und/oder eine Schufa-Selbstauskunft anzufordern.


Quatsch!
Wen interessiert denn in diesem Zusammehnag, was ein Makler, erst recht ein Verwalter, wissen oder nachprüfen wollte.

Natürlich wird es überprüft - vom Vermieter - und zwar in der Regel.
Die prüfen das seit einiger Zeit sehr wohl nach. Ob zurecht, steht auf einem anderen Blatt. Aus deren Sicht sicherlich zumeist zurecht.

Am sichersten ist es wohl, eine nicht zu beanstandende Auskunft vorweisen zu können. Alles andere birgt heut zu Tage (leider) die Gefahr eine Wohnung nicht zu bekommen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::

Natürlich wird es überprüft - vom Vermieter - und zwar in der Regel.
Die prüfen das seit einiger Zeit sehr wohl nach. Ob zurecht, steht auf einem anderen Blatt. Aus deren Sicht sicherlich zumeist zurecht.


Ich schrieb, daß ich persönlich niemanden kenne, der das überprüft.
Ein Vermieter,der anhand der Bankdaten die Bank des Mieters anruft und nachfragt, wie´s denn aussieht, dürfte auch i.d.R.keine Auskunft bekommen Mit den Augen rollen
Und die (Wortsperre: Firmenname)-Auskünfte sind ja nun mehr als unvollständig.
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also womit kann ich nun rechnen? Was wird der tun?
Kann ich einfach die Selbstauskunft "positiv" ausfüllen?

Ist die Selbstauskunft vielleicht nicht nur eine Art "guter Wille", dass man zeigt, man ist bereit sowas auszufüllen sogar mit Bankdaten...?
Dass man zeigt, man hat eine reine Weste?

Bei dieser Wohnung, um die es geht ist die Sache so, dass sie eine günstige 1Zimmerwohnung ist. Da prüfen die auch nach?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner kann wissen, wie sich Ihr Vermieter verhalten wird.
Ich - und jeder andere - kann nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten.
Füllen Sie die Selbstauskunft wahrheitsgemäß aus und gut ist.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab bei der Selbstauskunft die ich von den Interessenten verlangt habe die Bankdaten rausgestrichen weil se eh nicht so wirklich wichtig sind. Ausser bei Auszahlung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung.
Wichtiger sind die Fragen nach einer EV und den Arbeitgeber. Sicher kann man auch arbeitslos werden aber so sieht man wenigstens was für einen Beruf derjenige hat und kann abschätzen wie gut es der Branche geht und ob und wie wahrscheinlich eine Kündigung in den nächsten Jahren sein kann. 100% Sicherheit bekommt man eh nie aber es ist doch recht hilfreich.
Das sind auch die Fragen wo der Mieter die Wahrheit sagen sollte, denn wenn er dort lügt kann der VM daraufhin den Vertrag anfechten. Unter Umständen kann dann sogar die Sache noch unter Betrug fallen und dann geht es nicht mehr nur um Zivilrechtliche Forderungen des VM sondern auch noch Strafrecht.

Wenn jetzt z.B. ein Makler oder Hausverwaltung Interessenten sucht und von dennen dann eine Selbstauskunft verlangt, wird diese dem VM dann vorgelegt damit dieser sich anhand der Auskunft und den Aussagen des Maklers/Hausverwaltung ein Bild machen kann von den Interessenten und sich dann für einen entscheiden kann. Manche VM achten dabei bestimmt auch auf die Schrift weil diese ja auch auf den Charakter schliessen lässt usw..
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