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Und Nein, ich habe das nicht schiftlich angemahnt, es war nie ein Problem, mit ihm zu reden, ausser in dem Fall.
Wenn Sie die Mängel nicht schriftlich bei Ihrem Vermieter gerügt haben und diesem erfolglos eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt haben, haben Sie auch kein Recht, die Miete zu kürzen.
So wie sich Ihre Schilderung hier anhört, werden Sie den Prozess nach meiner Einschätzung verlieren.
Miete zahlen ist eine der wichtigsten Pflicht des Mieters. Nach hier geschildertem ist nicht erkennbar das eine MM berechtigt war. Ich sehe auch keine Erfolgsaussichten das der Mieter hier einen "Blumentopf" gewinnt, der Prozeß eher für den Mieter verloren geht.
Als Exelektriker tue ich mich schwer damit, den Geisteszustand eines Menschen einzuschätzen, der 4,5 Jahre mit offenen "Stromdrähten" lebt.
Ist das eigene Leben weniger Wert als eine Rolle Isolierband oder ein Elektiker für einen 50er (was man zudem noch von der nächsten Miete hätte abziehen können)?
Wenn Sie die Mängel nicht schriftlich bei Ihrem Vermieter gerügt haben und diesem erfolglos eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt haben, haben Sie auch kein Recht, die Miete zu kürzen.
Die mündliche Mängelanzeige reicht (nicht einmal eine Fristsetzung ist für die Mietminderung notwendig, oder sehe ich das falsch?). Ist "nur" eine Frage der Beweisbarkeit.
Zitat:
So wie sich Ihre Schilderung hier anhört, werden Sie den Prozess nach meiner Einschätzung verlieren.
Wenn Sie keinen Anwalt haben (so hört es sich an), ist das meiner Meinung nach wahrscheinlich der Fall. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Du musst erreichen, dass der Vermieter zugibt, dass Du Dich über den Zustand beschwert hast. Wenn er dieses bestreitet, wird es vermutlich schwierig (außer Dein Richter fragt nach, welchen Grund der Vermieter vermutet hat, dass Du regelmäßig weniger Miete gezahlt hast - das ist aber dann unmöglich, wenn Du quasi als rückwirkende Mietminderung einfach die letzte Miete nicht bezahlt hättest).
Bringe das Schriftstück mit, wo steht: neue Scheiben sollen gemacht werden - das ist ein Anfang. Kann man die Wohnung noch betreten? Ist der Schimmel noch da? Sind die offenen Leitungen noch da?
Vorsicht: Wenn ein offensichtlicher Mangel von Anfang an bestand (offene Leitungen) ist es in vielen Fällen ausgeschlossen, darauf basierend die Miete zu kürzen (quasi gemietet wie besehen). Beim Schimmel ist es anders: dort hast Du schwarz auf weiss, dass die Fenster raus sollten!!.
Ferner Vorsicht: früher war es so, dass Du 6 Monate nachdem Du mit einem Mangel gelebt hast, das Recht auf Mietminderung verloren hast - Hintergrund: der Mangel kann ja nicht so gravierend gewesen sein. (das hat sich aber vor einigen Wochen geändert, glaube ich) Und: nur für gravierende Mängel - nicht Kleinkram - kannst Du die Miete kürzen.
Ferner Vorsicht: Du hast die Pflicht, dem Vermieter Mängel mitzuteilen, damit er sein Eigentum schützen kann (Schimmel!).
Deine Schilderung ist leider so unpräzise, dass man da nicht viel helfen (nur spekulieren) kann. Aus der schwachen Schilderung muss man ferner vermuten, dass Du nicht genau weißt, worauf es morgen ankommt. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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